Bedingungen der dänischen Kommunen für heiraten in Dänemark.
Es gibt in meisten Kommunen folgende Bedingungen an die ausländische heiratswillige:
I. In Kommunen mit 1 Pflichtübernachtung in Süden Dänemarks - alles in 24 Std. Anforderungen des Standesamtes: - Sie müssen persönlich mit allen Originalen Dokumenten zur Voranmeldung morgens an einem Werktag vor der Trauung kommen und am nächsten Tag nach der Trauung dürfen Sie zurück, der Zeitaufwand ist insgesamt ca. 24 Stunden - Kompletten Dokumente und Formulare im Voraus nur in gutlesbaren Kopien via E-Mail, oder persönlich (nach Terminvereinbarung), per Post, per Fax - Die Mitführung der Originalen Dokumenten zu der Anmeldung/Trauung ist ein Pflicht, sonst keine Trauung möglich - Alle Dokumente müssen nur ins Deutsche, Englische oder Dänische Sprache sein, wenn nicht, dann mit beglaubigter Übersetzung - Kompletten Dokumente und Formulare nur in Kopien in Regel spätestens 1 Woche im Voraus, wenn später, dann nur zum Preis von Blitz-Trauungen - Eigene Trauzeugen kein Muss, Dresscode kein Pflicht Die Bearbeitungszeit ab vollständigen Anreichung der Akte mit allen notwendigen Originalen und Kopien 1 Werktag. Für diese Standesämter sind keine Ledigkeitsbescheinigungen von "Nicht-Deutschen" aus der
Heimatland notwendig, dann wird nur eine Aufenthaltsbescheinigung vorgelegt oder es reicht eine eigene Eidesstattliche Erklärung aus, wenn die Person keine Aufenthaltsbescheinigung o.ä. vorlegen kann. Bei den Trauungen in diesen Kommunen eventuelle Terminumbuchungen kostenlos nicht möglich sind. Ein neue Termin nur in Rahmen der verfügbaren Terminen und nur innerhalb der nächsten 3 Monaten möglich ist, dabei muss der volle Servicegebühr zuzüglich Standesamtgebühr und eine Umbuchungsgebühr i. H. v. 75,00 € sofort überwiesen werden, weil eine neu Bearbeitung notwendig ist. II.A. In Kommunen ohne Aufenthaltspflicht - alles an 1 Tag, Sie reisen nur 1 Mal direkt zur Ihrer Trauung und an selben Tag dürfen Sie zurück, der Zeitaufwand ist insgesamt ca. 1 Stunde. Anforderungen des Standesamtes: - Geburtsurkunden sind ein Pflicht (eine Eidesstattliche Erklärung wird nicht akzeptiert) - Das für der Trauungstermin gültiges Visum muss bereits vorhanden sein - Falls ein Partner nicht EU-Staatsangehörige ist, keine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen kann und nicht in EU wohnhaft ist, muss eine aktuelle Familienstandsbescheinigung mit Apostille bzw. mit dreifachen konsularischen Lesalisation (Verifizierung) und eine Meldebescheinigung bzw. ein glaubhafter Adressennachweis vorgelegt werden - Alle Dokumente und Formulare mit der Außnahme Pässe und Geburtsurkunden müssen uns in Originalen zusammen mit den fälligen Gebührühren mindestens 3-4 Wochen vor der Trauungstermin vorgelegt werden - Alle Dokumente müssen nur ins Deutsche, Englische oder Dänische Sprache sein, wenn nicht, dann mit beglaubigter Übersetzung - 2 eigenen Trauzeugen sind ein
Pflicht (deren Passkopien & Postanschriften müssen uns gleich mit den
Dokumenten vom Brautpaar eingereicht werden) - Dresscode kein Pflicht. Bearbeitungszeit ab vollständigen Anreichung der Akte mit allen notwendigen Originalen und Kopien und der Gutschrift der vollen Gervicegebühr samt Standesamtgebühr - mindestens 4 bis 4 Wochen vor der Trauung. Trauungen: Jeden Freitag außer an den gesetzlichen Feiertagen.
Wichtig:Da diese Standesamt Ihnen keine Trauzeugen stellt und Sie eigene Trauzeugen haben müssen, deren Kopien von Ausweisen bzw. Reisepässen mit aktuellen Adressen zusammen mit Kopien von Ihren Unterlagen
auch vorliegen müssen, stellen wir Ihnen
gegen eine Gebühr von 120 € zwei notwendige Trauzeugen für Ihre
Trauung bei.
II.B.In Kommunen ohne Aufenthaltspflicht - alles an 1 Tag, Sie reisen nur 1 Mal direkt zur Ihrer Trauung und an selben Tag dürfen Sie zurück, der Zeitaufwand ist insgesamt ca. 1 Stunde. Trauungen am jeden ersten Dienstag des Monats. Anforderungen des Standesamtes: - Alle Dokumente und Formulare vorab in Kopien und Servicegebühren spätestens 3 Wochen vor der Trauung - Nach verbindliche Bestätigung, können manche Originale angefordert werden - Die Mitführung der Originalen Dokumenten zu der Anmeldung/Trauung ist ein Pflicht, sonst keine Trauung möglich
- Alle Dokumente müssen nur ins Deutsche, Englische oder Dänische Sprache sein, wenn nicht, dann mit beglaubigter Übersetzung - Trauzeugen können kostenlos zugestellt werden. Bearbeitungszeit seitens Standesamt ca. 1 Woche. Für
diese Standesämter sind keine Ledigkeitsbescheinigungen von
"Nicht-Deutschen" aus der
Heimatland notwendig, dann wird nur eine Aufenthaltsbescheinigung
vorgelegt, wenn der Ausländer in EU wohnhaft ist. Keine eigene Eidesstattliche Erklärung werden akzeptiert, wenn
die Person keine Aufenthaltsbescheinigung o.ä. vorlegen kann.Wenn die Ledigkeitsnachweis aus nicht EU-Staaten vorliegt, dann muss diese zusätzlich durch eine Apostille oder konsularische Legalisierung (Verifizierung) überbeglaubigt sein. Bei den Trauungen in diesen Kommunen eventuelle Terminumbuchungen
kostenlos nicht möglich
sind, eine Umbuchungsgebühr i. H. v. 150,00 €
fällig ist, da die Trauungsgebühr von der Kommune
nicht erstattet wird, dabei muss der volle Servicegebühr zuzüglich Standesamtgebühr und die Umbuchungsgebühr i. H. v. 150,00 € sofort überwiesen werden. III.A. In Kommunen mit drei Pflichtübernachtungen in Süden von Dänemark. Am Anreisetag Montag morgen erfolgt die Eheschließung am Donnerstag, bzw. Anreise am Dienstag morgen erfolgt die Eheschließung am Freitag. Anforderungen des Standesamtes:
- Alle Dokumente und Formulare vorab in Kopien und Servicegebühren spätestens 1 Tag vor der Anmeldung beim Standesamt (dann als Blitz-Trauung)
- Die Mitführung der Originalen Dokumenten zu der Anmeldung/Trauung ist ein Pflicht, sonst keine Trauung möglich
- Alle Dokumente müssen nur ins Deutsche, Englische oder Dänische Sprache sein, wenn nicht, dann mit beglaubigter Übersetzung - Die Standesamtgebühren müssen nach der Prüfung von Original-Dokumenten
direkt an das Standesamt bezahlt, auch eine Quittung (Nachweis) von der 3
Pflichtübernachtungen muss dem Standesamt bei der Anmeldung vorgelegt werden
- Trauzeugen können kostenlos zugestellt werden. - Auch eine Nachweis der Gültigkeit eine Au Pair-Beschäftigung bzw. Studien-Nachweis muss vorgelegt werden. Bearbeitungszeit seitens Standesamt in der Regel 1 Werktag. Für
diese Standesämter für alle
"Nicht-Deutschen" eine Ledigkeitsbescheinigung aus der
Heimatland bzw. aus der zuständigen Botschaft des Landes in EU ist notwendig, außerdem auch eine Aufenthaltsbescheinigung
aus einem EU-Staat muss vorgelegt werden, wenn auch der Wohnsitz in einem EU-Staat vorliegt. Aber in manchen uns durchaus bekannten Fällen reicht es stattdessen eine eigene Eidesstattliche Erklärung aus. Ferien in der KW 28 und zwischen Weihnachten und Neujahr. Bei den Trauungen in diesen Kommunen eventuelle Terminumbuchungen
kostenlos nicht möglich sind. Ein neue Termin nur in Rahmen der
verfügbaren Terminen und nur innerhalb der nächsten 3 Monaten möglich
ist, dabei muss der volle Servicegebühr zuzüglich
eine Umbuchungsgebühr i. H. v. 75,00 € sofort überwiesen werden, weil
eine neu Bearbeitung notwendig ist. ___________________________________________________________________________ III.B. In Kommunen mit 2 bzw. 3 Pflichtübernachtungen, in einem mittelalterischem Rathaus mit und ohne eigenen Trauzeugen, Dresscode Pflicht, Dokumente 4 Wochen im Voraus, in Süden von Dänemark. Am
Anreisetag Dienstag erfolgt die Eheschließung am Donnerstag, auch ohne
eigenen Trauzeugen, am Anreisetag Mittwoch erfolgt die Eheschließung am
Freitag oder Samstag (mit entsprechend 3 Pflichtübernachtungen). Anforderungen des Standesamtes:
- Alle Dokumente und Formulare vorab in Kopien und Servicegebühren spätestens 3 Wochen vor der Anmeldung beim Standesamt
- Die Mitführung der Originalen Dokumenten zu der Anmeldung/Trauung ist ein Pflicht, sonst keine Trauung möglich
- Alle Dokumente müssen nur ins Deutsche, Englische oder Dänische Sprache sein, wenn nicht, dann mit beglaubigter Übersetzung
- Die Standesamtgebühren müssen nach der Prüfung der Kopien von Dokumenten zusammen mit den Servicegebühren an die Agentur bezahlt werden - Eine Quittung (Nachweis) von der 2 bzw. 3
Pflichtübernachtungen muss dem Standesamt bei der Anmeldung vorgelegt werden. Eigene
Trauzeugen sind ein Pflicht für die Trauungen an einem Freitag und
Samstag, wenn Sie in einem Hotel unseren Auswahl buchen werden, sorgen
wir gegen eine Gebühr v. 50 € (muss direkt an die Trauzeugen bezahlt
werden) für zwei notwendige Trauzeugen, wenn Sie keine eigene Trauzeugen mitbringen können. Für
diese Standesämter für alle
"Nicht-Deutschen" eine Ledigkeitsbescheinigung aus der
Heimatland (dann überbeglaubigt durch eine Apostille oder dreifachen konsularischen Legalisierung) bzw. aus der zuständigen Botschaft des Landes in EU ist notwendig, außerdem auch eine Aufenthaltsbescheinigung
aus einem EU-Staat muss vorgelegt werden, wenn auch der Wohnsitz in einem EU-Staat vorliegt. Keine eigene Eidesstattliche Erklärung werden akzeptiert, wenn
die Person keine Aufenthaltsbescheinigung o.ä. bzw. eine Ledigkeitsbescheinigung aus der zuständigen Botschaft des Landes in EU vorlegen kann. Bei den Trauungen in diesen Kommunen eventuelle Terminumbuchungen
kostenlos nicht möglich sind. Ein neue Termin nur in Rahmen der
verfügbaren Terminen und nur innerhalb der nächsten 3 Monaten möglich
ist, dabei muss der volle Servicegebühr zuzüglich Standesamtgebühr und
eine Umbuchungsgebühr i. H. v. 75,00 € sofort überwiesen werden, weil
eine neu Bearbeitung unserseits notwendig ist. IV. In Kopenhagen mit Aufenthaltspflicht nicht obligatorisch, Sie können 4-6 Übernachtungen vor der Trauung in Kopenhagen bleiben oder verreisen und zurück kommen. Trauungen täglich von Montag bis Samstag möglich. Sie müssen nicht ein zweites Mal wieder einreisen, obwohl besteht kein Aufenthaltspflicht. Sie können reisen nur 1 Mal, gehen zu der Anmeldung am einen Werktag, melden sich mit allen Ihren Originaldokumenten kurz beim Standesamt, dann nach der Voranmeldung (es werden nur die Werktagen berechnet) am fünften Werktag werden Sie getraut (ca. 1/4 Std.) und Sie dürfen zurück reisen. Eventuell können Sie nach der Voranmeldung zurück fahren oder in ein andere Ort reisen, dann zu der Trauung wieder kommen. Für eventuelle Übernachtungen in Kopenhagen müssen Sie selbst aufkommen. Alle notwendigen Dokumente bei uns spätestens in 5 Werktagen vor der Voranmeldung beim Standesamt. Anforderungen des Standesamtes:
- Alle Dokumente und Formulare vorab in Kopien und Servicegebühren spätestens 5 Werktage vor der Anmeldung beim Standesamt
- Die Mitführung der Originalen Dokumenten zu der Anmeldung/Trauung ist ein Pflicht, sonst keine Trauung möglich
- Alle Dokumente müssen nur ins Deutsche, Englische oder Dänische Sprache sein, wenn nicht, dann mit beglaubigter Übersetzung
- Die Standesamtgebühren müssen nach der Prüfung der Kopien von
Dokumenten zusammen mit den Servicegebühren an die Agentur bezahlt werden.
Wichtig: die Pflichtsprache ist nur Deutsch, Englisch oder Dänisch, die vorgelegten Dokumente dürfen nur in Deutsch Englisch oder in Dänisch sein. Das heisst, die Brautpaar muss sich in Deutsch, Englisch oder Dänisch ausdrucken und verstehen können, bzw. für einen Dolmetcher selbst vorsorgen. Für diese Standesämter sind die Ledigkeitsbescheinigungen von "Nicht-Deutschen" aus dem Heimatland bzw. aus der Botschaft notwendig, aber wenn die Ledigkeitsbescheinigung aus der Heimatland, dann kann auch ohne Apostille oder konsularischen Legalisierung. In diesen Kopenhagens Kommunen ist bei der Trauungen kein Dress Code Pflicht, die Trauzeugen am Werktagen kostenlos oder mit eigenen Trauzeugen, am Samstagen nur mit eigenen Trauzeugen. Entfernung von der deutschen Grenze ca. 300 km mit dem Auto (dann sind Mautgebühren für die Storebælt Brücke ca. 70 € f. ein Doppelfahrt fällig) oder Einreise mit dem Zug, unsere Empfehlung - die Reise per Flugzeug Hin,+ Rückreise ab ca. 99,00 € p/Person möglich (rechtzeitig buchen). Trauungen in Kopenhagen an allen Ferien möglich - keine Sommerferien. Bei den Trauungen in diesen Kommunen eventuelle Terminumbuchungen
kostenlos nicht möglich sind. Ein neue Termin nur in Rahmen der
verfügbaren Terminen und nur innerhalb der nächsten 3 Monaten möglich
ist, dabei muss der volle Servicegebühr zuzüglich die Standesamtgebühr und
eine Umbuchungsgebühr i. H. v. 150,00 € sofort überwiesen werden, weil das Standesamt die bereits erhaltene Gebühr nicht erstattet und
eine neu Bearbeitung unserseits notwendig ist. ______________________________________________________________________________ Bitte haben Sie Verständniss, dass diese Bedingungen allein von dem jeweiligen Standesamt und nicht von uns aufgestellt sind, dazu verfügen wir über die langjährige Erfahrung über die Zusammenarbeit mit diesen Standesämter, die wir hier voll berücksichtigt haben.
Sie erhalten von uns für alle Kommunen der umfassenden Anleitungsbrief mit den Adressen, die Uhrzeit der persönlichen Voranmeldung und der Trauungsablauf beim Standesamt, Routenpläne, ggf. Appartements oder Hotel Adressen/Beschreibungen, ausführlichen Tipps und Insiderwissen etc. erst nach der Eingang der Servicegebühr auf unser Konto.
Am Sonn,- und dänischen Feiertagen, zwischen Weihnachten und Neujahr werden in Dänemark generell keine Trauungen vorgenommen. Viele Standesämter sind auch in dänischen Ferien geschlossen. Die Realisierung des Wunschtermins ist von den verfügbaren Terminen und der Kapazitäten vom Standesämtern abhängig und somit bei der Bestellung bis zum Bestätigung nicht verbindlich.
Countdown für die Trauungen: 24.05.,25.05. - 750 € (all inkl. mit 1 Übern. B&B) ohne
Ledigkeitsbescheinigung!
Heiraten am 30.05.,31.05.,01.06. nur 550 €, all inkl.* 1 Übern. DZ/B&B,Gebühren,Trauzeugen ohne
Ledigkeitsbescheinigung!
Letzmalig ein besonderes Datum im 21 Jahrhundert! Heiraten am 12.12.2012 Nur 550 €, all inkl.* 1 Übern. DZ/B&B,Gebühren,Trauzeugen, Champagner, ohne
Ledigkeitsbescheinigung! Verbindliche Buchungen ab sofort möglich.
Was
sich 2012 ändert Im
nächsten Jahr werden Beschäftigte bei
beruflichen Ausgaben entlastet, allerdings
müssen Berufspendler steuerliche Einschränkungen
bei Fahrtkosten hinnehmen.
Eltern profitieren vom vereinfachten
Sonderausgabenabzug für
Kinderbetreuungskosten und von
verstetigter Förderung für Auszubildende. Studenten
können ihre Ausbildungskosten
höher absetzen. Bankkunden
müssen Neuerungen beim
Kirchensteuerabzug beachten. Werbungskosten
• Beschäftigte profitieren von einem einheitlichen Pauschbetrag
für Werbungskosten. Dieser so
genannte Arbeitnehmerpauschbetrag
steigt von 920 auf 1.000 Euro. Die
Änderung gilt bereits rückwirkend für das
Jahr 2011. Daberufsbedingte Ausgaben
wie Fahrt- und Übernachtungskosten
oder Berufs- bekleidung häufig über dem
Arbeit- nehmerpauschbetrag liegen,
lohnt in vielen Fällen der
Einzelnachweis der höheren Kosten.
• Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann wahlweise die
Pendlerpauschale von 30 Cent je
Entfernungskilometer
oder der höhere Preis für Bus- oder Bahntickets steuerlich
geltend gemacht werden. Bisher konnte man
dieses
Wahlrecht auch tageweise ausüben. Ab 2012 geht das nicht
mehr. Dann werden die Kosten für
öffentliche Verkehrsmittel nur noch
berücksichtigt, wenn deren Gesamtsumme die Entfernungspauschale in
Höhe von 4.500 Euro für das Gesamtjahr
übersteigt. Besonders Park & Ride
nutzende Pendler werden es künftig schwerer
haben, höhere Kosten für den öffentlichen
Nahverkehr geltend zu machen. Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
• Ab 2012 zählen Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahren
stets zu den Sonderausgaben. Die
bisherigen Einschränkungen,etwa die Unterscheidung in
berufsbedingte und nicht berufsbedingte Betreuungskosten, entfallen.
Für Eltern wird es dadurch
einfacher, ihren Betreuungsaufwand
geltend zu machen.
• Im neuen Jahr entfällt die Einkommensprüfung bei in
Ausbildung befindlichen Kindern ab 18
Jahren. Kinder unter 25 Jahren, die
sich in einer ersten
Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden,
werden dann unabhängig von der
Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind
berücksichtigt. Eltern erhalten dadurch
ohne Einschränkung Kindergeld
und Kinderfreibeträge. Bei
einer Zweitausbildung entfallen
Kindergeld und -freibeträge nur dann,
wenn
neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden
ausgeübt wird.
• Ab 2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug für Kosten einer
Erstausbildung bzw. eines Erststudiums von 4.000 auf
6.000 Euro. Auszubildende und Studenten
können dann ein Drittel höhere
Ausbildungskosten geltend machen. Kapitaleinkünfte
• Sparer besitzen künftig kein Wahlrecht mehr, ob die Kirchensteuer
auf Kapitalerträge durch das
Kreditinstitut einbehalten wird oder die
Festsetzung erst im Veranlagungsverfahren
beim Finanzamt erfolgt. Durch
eine jährliche Regelabfrage beim
Bundeszentralamt für Steuern erfahren Banken
die Konfessionszugehörigkeit
ihrer Kunden und können so die
Kirchensteuer gezielt entsprechend der Religionszugehörigkeit
erheben.