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Bleibt die rein kirchliche Eheschließung die Ausnahme?
 

Bleibt die rein kirchliche Eheschließung die Ausnahme?

Mit dem Jahreswechsel tritt das neue Personenstandsgesetz in Kraft, das es Paaren ermöglicht, auch ohne eine standesamtliche Trauung, kirchlich zu heiraten.

Da das rein kirchlich getraute Paar vor dem Gesetz weiterhin als unverheiratet gilt, wird diese Form der Eheschließung mit großer Wahrscheinlichkeit eher die Ausnahme bleiben. Interessant kann das wahrscheinlich für verwitwete, die den Witwenrenteverlust umgehen wollen, sein.

viele Vorteile fallen weg

Im Gegensatz zu zivilrechtlich verheirateten Paaren, fällt bei rein kirchlich getrauten Eheleuten der Steuervorteil durch das so genannte Ehegattensplitting weg. Ein weiterer Nachteil kommt auch bei medizinischen Notfällen zum Tragen: Liegt der Partner im Krankenhaus, ist der Anvertraute berechtigt als erster Auskunft über den Zustand des Erkrankten zu erhalten und darf über Behandlungsmethoden, Organspende oder Totensorge entscheiden. Der lediglich kirchlich getraute Partner, erhält diese Befugnisse nicht.

keine Freibeträge für rein kirchlich Vermählte

Neben dem Unterhaltsrecht und Sorgerechtsfragen gibt es einen weiteren Nachteil in Punkto Erbe: Den rein kirchlich Verheirateten stehen nämlich auch keine Freibeträge zu. Ohne Testament erhält der Partner gar nichts vom Vermögen des verstorbenen Ehepartners. Und wurde der Partner im Erbe bedacht, geht ein Großteil an den Fiskus über.

17.12.08

 
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