Sie sind ein binationales Paar (oder auch nicht) und möchten gern in Dänemark heiraten, aber wissen nicht so recht, wie es funktioniert? Kein Problem, West Areal mit dem "heiraten-in-Dänemark" Service hilft Ihnen schnell und unkompliziert, auf ganz legalem Wege ohne großen Bürokratie Aufwand und nervenzerreisenden Wettlauf den Bund fürs Leben zu schließen. Dabei arbeiten wir mit den verschiedenen Behörden in Dänemark zusammen, die selbstverständlich Ihre Unterlagen prüfen und im Anschluß uns Ihre Trauungstermin für die Eheschließung verbindlich bestätigen. Die Realisierung des Wunschtermins ist von den verfügbaren Terminen der Standesämtern abhängig und somit bis Bestätigung durch das Standesamt nicht verbindlich.
Und so gehen Sie zur heiraten in Dänemark vor:
1. Sie lesen wichtigen Informationen "Bedingungen der Kommunen", "Notwendige Dokumente", über unser "Service und Preise", AGB im Menü - wegen der Bearbeitungszeiten, freie Trauungstermine und verschiedenen Anforderungen an die notwendige Dokumente u.a. seitens Standesämtern in verschiedenen dänischen Kommunen.
2. Für persönliche Beratung und
Dokumentenauflistung/Dokumentenvorbereitung in
einem konkreten Fall müssen Sie unverbindlich unser Kontakt-Formular ausfüllen, gehen Sie bitte im Menü unter "Kontakt" und füllen unten das online-Kontaktformular aus, nach dem Ausfüllen senden Sie ihn ab, die Anfrage und die erste Antwort ist unverbindlich und kostenlos. Sie schreiben uns mit den Angaben von Ihren persönlichen Umständen: Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnort, wenn Sie geschieden/ verwitwet sind, dann aus welchem Land stammt das nachweisenden Dokument, gewünschten Trauungstermin und ggf. den "heiraten-in-Dänemark" Serviceumgang.
Für die bereits entschlossene unter "Service und Preise" steht bereits unser Auftragsformular zu Verfügung, nach deren Versendung erhalten Sie sofort alle Individuellen Informationen über die in Ihrem Fall notwendigen Dokumente und deren Beschaffung.
3. Anhand Ihrer Angaben teilen wir Ihnen dann kurzfristig mit, welche Möglichkeiten sind aktuell vorhanden, worauf für die Heirat an gewünschten Datum / Service geachtet werden muss, wie schnell benotigen wir Ihre Unterlagen, ob manche in Originalen benötigt werden, welche Unterlagen speziell für Sie
notwendig sind, nach unseren Möglichkeiten helfen wir Ihnen bei deren
Beschaffung. Diese Antwort auf Ihre Anfrage ist bei uns im Gegenteil zum anderen Agenturen kostenlos und unverbindlich.
4. Sie besorgen die Unterlagen und senden Sie diese gescannt an unsere
E-Mail Adresse oder per Post, aber nicht per Fax (dänische Standesämter
lehnen Faxkopien ab!) an uns zur Prüfung. ausgefüllten und 2 x 2 mit Datum unterschriebenen Auftragsformular. Für die Prüfung benötigen wir nur gescannte Kopien Ihrer benötigen
Papieren und unterschriebenen Auftrag, von den Ausweisen/Pässen Fotokopien, wenn dies nicht möglisch ist - dann mit Expresspost oder per Brief. Wenn wir Ihre Kopien zusammen
mit dem Auftrag erhalten, führen wir die Prüfung der Unterlagen durch, nach der Prüfung teilen wir Ihnen kurzfristig mit, ob diese rechts,- und
ordnungsgemäß sind und eventuell welche Original Dokumente im Voraus an
uns zu senden sind, ob, wann und ggf. zu welchen Service Ihre Trauung in Dänemark stattfinden kann.
5. Sie entscheiden sich für einen Service und wir senden Ihnen unsere Rechnung samt notwendigen Fremdleistungen, der zu
überweisen ist. Abhängig vom
ausgewählten Service, Sie begleichen/überweisen den jeweils fälligen Servicegebühr der Agentur/ den Rechnungsbetrag oder in
Ausnahmefällen die Anzahlung auf die Rechnung, erst dann fangen wir mit der
Vertragersfüllung - Buchung der Trauungstermin an, wir reichen an das zuständiges Standesamt Ihre
Dokumente an und erhalten eine verbindliche Bestätigung, wann Ihre
Trauung stattfindet. Das heisst, erst wenn die Servicegebühren / den Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben
ist, dann fangen wir mit den Auftragserfüllung an, Ihren Wunsch Trauungstermin zu verwirklichen: wir bereiten Ihre Hochzeitsakte vor, bringen Sie persönlich an das Standesamt und erhalten verbindliche Trauungsbestätigung für die zu dem Zeit verfügbarer Termin, dabei werden Ihren Namen bei
diesem Standesamt in der Trauungskalender eingetragen. Bei Bedarf buchen wir für Sie Ferienwohnung/Appartement/Gästehaus.
Die Bearbeitungszeit wird von dem Tag berechnet, an
dem Ihre kompletten Unterlagen bei uns eingegangen und die
Servicegebühr oder in Ausnahmefällen die Anzahlung unserem Konto gutgeschrieben ist. Kopien von durchgeführten Überweisungen gelten nicht als Zahlungsnachweis.
6. Nach dem uns verbindliche Trauungstermin Bestätigung von dem Standesamt vorliegt, in angemessener Zeit senden wir Ihnen per E-Mail, bei der Notwendigkeit auch per Fax oder mit dem Post einen exakten Anleitungsbrief mit allen notwendigen Informationen zu dem Ort,
in dem Sie in Dänemark heiraten werden, Adressen vom Standesamt, ggf.
Ferienwohnung, Ferienhaus oder Hotel, Routenpläne, verschiedenen Tipps
zur Ihre Reise und der Heirat in Dänemark. Wir beschreiben Ihnen den
Anfahrtsweg, den exakten „Zeitplan“, ggf. bieten Übernachtungsmöglichkeiten
in verschiedenen Preiskategorien.
Wichtig! Bei der Versendung den in Originalen notwendigen Dokumenten bitten wir Sie, Sendungen innerhalb Deutschland nur per national Express Brief für 7,50 € bis 9,50 € zu senden, diese Sendungen werden national innerhalb
1 Arb.Tages versichert und sicher zugestellt.
Wichtig! Nach Eingang des Auftrags kein Wiederrufsrecht möglich ist, da wir mit unseren Leistungen sofort begienen bzw. bereits begonen haben, weil wir ein Diensleistungsanbieter/Unternehmen sind, ist unser Service Gebühr zuzüglich alle bereits gebuchte Fremdleistungen auch im Falle der Stornierung des Auftrags fällig.
7. Um die dänische Eheurkunde für Deutschland und weitere Länder anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte an uns rechtszeitig vor der Eheschließung, ggf. nach der Heirat in Dänemark - wir sorgen für die Überbeglaubigung Ihre Eheurkunde durch Apostille, für manche Staaten zusätzlich durch den jeweiligen Botschaft in Kopenhagen.
Herzlichen Glückwunsch! Sie sind im Königreich Dänemark verheiratet und hoffentlich ist alles nach Ihren Wünsch verlaufen.
Zurück in Deutschland (in Ihren Land) warten noch ein paar bürokratische Hürden auf Sie, auch bei deren Überwindung sind wir Ihnen gern behilflich. Es wäre unfair zu behaupten, daß diese Wege immer ganz ohne Probleme ablaufen.
Folgende Dinge müssen in Deutschland erledigt werden:
1. Beim Einwohnermeldeamt meldet man die Eheschließung ggf. meldet den ausländischen Ehepartner in gemeinsamen Wohnsitz gegen Vorlage der Eheurkunde an. Meisten Gemeinden verlangen auch die Vorlage der Eheurkunde mit Apostille beim hisiegen Standesamt.
2. Ggf. muss man beim Ausländeramt / Immigrationsamt die Erteilung/Veränderung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen, falls diese notwendig ist. Die Ausländerbehörden in Deutschland verlangen in Regel dazu auch die Vorlage der Heiratsurkunde mit Apostille aus Dänemark.
3. Gegebenenfalls muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden oder der ausländische Partner wird zu der Familienkrankenversicherung angemeldet. Wenn der deutsche Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, wird der Partner noch beitragsfrei mitversichert. Meistens funktioniert das ganz problemlos, es genügt die Vorlage der Heiratsurkunde, manchmal auch mit Apostille aus Dänemark.
4. Falls Sie nach der Heirat die Namensänderung wünschen, soll Ihr ausländischer Ehegatte in seiner Botschaft in Deutschland ggf. in seinem Heimatland auf Antrag dies erledigen, genauere Informationen finden Sie im Menü auf "Heiraten im Ausland Broschüre" so wie auf den Internetseiten der jeweiliger Botschaft. Ist es der Deutsche, der die Namen ändern möchte, ist diese Anliegen bei der zuständige Stelle (Namensänderungsbehörde) zu erledigen.
5. Bei der Heirat in Dänemark mit einem Schengen Visum müssen Sie damit rechnen, dass der ausländische Partner im Innland eventuell nicht sofort Aufenthaltserlaubnis bekommt und zurück in seiner Heimat reisen und die Familienzusammenführung nachholen muss, denn nach der Eheschließung mit einem Schengen Visum ist Ihre Ehe auch in Deutschland legal und anerkannt, aber einen Anspruch auf sofortige Erteilung des Aufenthaltserlaubnis haben Sie dadurch noch nicht, diese ist eine Ermessungsentscheidung der zuständigen Ausländerbehörde. Unsere Rechtsanwalt wird Sie zu dem Thema beraten und ggf. können Sie seiner Hilfe in Anspruch nehmen.
Falls der Ausländische Ehepartner sich entschliesst, vom Heimatland unter Vorlage der dänischen Eheurkunde mit Apostille, der Geburtsurkunde, des Sertifikates Start Deutsch Stufe A1 vom Goethe Institut (s. Info beim jeweiligen Botschaft) und gültiges Reisepasses beim zuständiger deutscher Botschaft die Familienzusammenführung (FZF) aus zu beantragen, muss er ausreisen, in seinem Heimatland den Antrag auf FZF stellen, dann nach der gemeinsamen Entscheidung von der jeweiligen Ausländerbehörde wird die FZF durchgeführt und im Anschluss durch die Deutsche Botschaft ein nationales Visa erteilt wird.
Trotzdem haben Sie durch die Trauung in Dänemark sich einige Monate Zeit, viel Nerven, Geld und Besorgungen erspart und sich den Weg zu den gemeinsamen Zukunft um mindestens 50 % verkürzt.
6. Bei eventuellen Problemen mit den deutschen Behörden bieten wir unser
Rechtsbeistand / weitere Begleitung von unseren Spitzenanwälten im
Ausländerrecht, die Kosten des Anwaltes sind nicht inklusive (nicht im
Servicepreis enthalten). Diesen können Ihnen ggf. eine kostenlose Erstberatung oder die Vertretung anbieten.
Für runterladen bzw. versenden Ihre Unterlagen werden Dateien in PDF-Format bevorzugt, hier können Sie dafür Programm Adode Rider kostenlos in einpaar Minuten auf Ihren PC runterladen: