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EINREISE-REGELUNGEN FÜR DÄNEMARK Folgene Einreise-Regelungen für Dänemark Einreisebestimmungen für das heiraten in Dänemark. Personen, die aus der soganannten "Drittsstaaten" kommen, müssen ein gültiges Schengenvisum haben.
EU-Staatsbürger brauchen bei der Einreise nach Dänemark einen Gültigen Reisepass oder Personalausweis. Ab 10 Jahre benötigen Kinder einen Kinderausweis mit Lichtbild. Kleinkinder sollten im Pass der Eltern eingetragen sein oder am besten ein eigenes Reisepass haben.
Visumfrei Einreisen können
Staatsbürger mit gültigen Reisedokumenten oder mit gültigen Aufenthaltserlaubnis von folgenden Staaten:
Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Brunei,
Bulgarien, Deutschland, Chile, Costa Rica, El Salvador, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Holland,
Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Republik
Lesotho, Lichtenstein, Litauen, Lettland, Luxemburg, Malaysia, Malta,
Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay,
Polen, Portugal, Salvador, San Marino, Schweiz, Singapur, Slowenien,
Slowakei, Spanien, Schweden, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA,
Venezuela uns Zypern.
Dies sind alle EU-Staaten mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Schweiz. Das Vereinigte Königreich und Irland sind an dem Schengen-Abkommen nur im
Bereich polizeiliche und juristische Zusammenarbeit beteiligt und
werden ihre Grenzkontrollen beibehalten. Andererseits sind drei Nicht-EU-Staaten (Norwegen, Island und die Schweiz) mit den Schengen-Abkommen assoziiert und vollständig an der Schengen-Acquis beteiligt sind.
Beachten Sie bitte, dass Visumregeln sich ändern können und eine ständige Kontrolle wäre von Vorteil.Geändert am 27 Juni 2006 Seit 27.06.2006 gibt es eine neue Regelung im Bezug mit der Einreise mit einer Fiktionsbescheinigung für die Personen die anstatt eines Aufenthaltstitels eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 haben. REGELUNGEN IM RAHMEN DES SCHENGENER ABKOMMENS
Der Schengener Raum (Vereinigten Staaten Europa mit Ausnahme Vereinigte Königreich - UK und Irland) umfasst seit Dezember 2008 die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark (mit Ausnahme von den Färöer und Grönland), Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Island, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Österreich so wie neun neuen EU-Staaten Lettland, Estland, Lichtenstein, Litauen, Rumänien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Seit 01.09.2007 kann man in Dänemark nicht mehr heiraten, wenn in dem Visum ein Vermerk eingetragen ist: "Gilt nicht für die Eheschließung und Wohnsitzaufnahme"
AUSLÄNDER MIT FESTEM WOHNSITZ IN DEUTSCHLAND Ausländer, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, können ohne separates Visum nach Dänemark einreisen und sich max. 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der Einreise, in Dänemark aufhalten können. Eine Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass mit einem Aufenthaltstitel der folgenden Arten: - Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland - Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG - Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland - Niederlassungserlaubnis Diese Titel gelten anstelle eines Visums nur dann, wenn sie in einem Pass bw. in Zusammenhang mit einem Pass als Blattvisa erteilt wurden.
Dies gilt nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz als Inlandsdokument die Aufenthaltserlaubnis haben. In diesem Fall wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde, damit diese Amt den Reisepasserzatz mit vorhandenen Aufenthaltserlaubnis ausstellt. Fiktionsbescheinigung: Eine nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellte Fiktionsbescheinigung - nur in Verbindung mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel oder Visum - berechtigt nunmehr zur visumfreien Einreise und Aufenthalt im Gebiet der Schengener Staaten für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten. Auf Seite 3 der Fiktionsbescheinigung muss das dritte Feld "der Aufenthaltstitel gilt als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthaltG)" angekreuzt sein. Es wird darauf hingewiesen, dass Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz nach wie vor nicht zur Visumfreien Einreise/Aufenthalt im Schengenraum berechtigen. Das erste und zweite Ankreuzfelder ermöglichen ausdrücklich nicht die Visumfreie Einreise in Dänemark. Die Titel „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)" und „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber" gelten nicht für die visumfreie Einreise nach Dänemark.
Auch mit einem Nationalvisum (das nicht für Dänemark ausgestellt worden ist) darf man nicht nach Dänemark anreisen.
Es ist eine Voraussetzung für die Einreise, dass der Reisende über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat hat. Inhaber irakischer Reisepässe Serien "S", "H", "N"!
Seit
dem 01. Juli 2007 sind Reisepässe Serie "S", "H", "N" in Dänemark nicht mehr gültig und somit nur
noch G-Pässe für die Eireise nach Dänemark gültig sind. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an die Ihnen nächst liegende dänischer Vertretung. Alle unsere Auskünfte zu den Einreisebedingungen von Dänemark beziehen wir durch ständigen Kontakt zu dänischen Botschaft und deren Visumabteilung in Berlin und der Dänische Grenzpolizei. Oder wenden Sie sich selbst an: Dänische Botschaft in Berlin: Telefon: 030-50 50 20 00 Telefax: 030-50 50 20 50
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