Heiraten mit 3 Übernachtungen Service
Preis ab 200,00 €pro
Eheschließung.
Trauungen am 19.04. - Anmeldung am 16.04. nur 200 € Trauungen am 20.04. - Anmeldung 17.04. nur 200 € Zuzüglich Standesamtgebühren und 3 Übernachtungen
Die3 Pflichtübernachtungen unddie Standesamt Gebühr75 €nicht
inklusive. Kompletten
Dokumente & Gebühren in 1-2-3 usw. Wochen vor der
Anmeldung - 200,- € Kompletten
Dokumente & Gebühren in 2 Werktagen vor der
Anmeldung - 300,- € Die 2 bzw. 3 Pflichtübernachtungen und die
Standesamtgebühr 500 DKK nicht inklusive, Sie zahlen diese Kosten selbst vor Ort. Wir können Ihnen günstige Übernachtungsmöglichkeit ab 150 € (insgesamt 3 Nächte/2 Personen) vorschlagen. 2 Trauzeugen inklusive, obwohl auch eigene sind willkommen. Für diesen Standesamt sind im Voraus nur Kopien notwendig, alle Originale nehmen Sie mit nach Dänemark. Anreise am Montag-Trauung Donnerstag, oder Anreise Dienstag-Trauung Freitag. Die 75 € =500 DKR Standesamt Gebühr und die Kosten für drei
Pflichtübernachtungen ab 150 € für Brautpaar vor der Trauung, möglich in Hotels oder Ferienappartements verschiedenen
Preiskategorien, werden Sie selbst direkt vor Ort an der Leistungsträger entrichten. Kein Anspruch auf persönliche Begleitung vor Ort.
Leistungen:
- Wir beraten wir Sie über notwendige kommunenspeziefische Unterlagen und Dokumente für die Heirat in dem Standesamt und deren Beschaffung; - Falls dieses problematisch ist, beraten wir Sie über gleichwertigen Ersatz; - Überprüfung Kopien von Ihren Dokumenten und Bescheinigungen; - Nach Eingang der Gebühren sofortige Weiterleitung Ihrer vollständigen Unterlagen an das Standesamt in Dänemark; - Anerkennung in Dänemark, wenn ein Partner schon eine Scheidung oder eine Sterbeurkunde hat; - Sofortige verbindliche Buchung des Wunschtermins beim dänischen Standesamt und
schriftliche Bestätigung der Anmeldung zur Eheschließung in Dänemark; - Ihrer Trauungstermin wird sofort gebucht und Sie bekommen von uns per Online oder Fax, oder per Post einen exakten Anleitungsbrief Step-by-Step zur Ihre Reise und der Trauung mit
Routenplan, Uhrzeit der Anmeldung, Adresse, Beschreibungen, Tipps und
Anweisungen;
Bei Bestellung der Standard Service übernehmen Sie selbst die Kosten von: - Ihre An,- und Abreise zum Standesamt/Ort der Trauung; -Die Trauungsgebühr 500 dänische Kronen (75 €); -
Die Buchung und Bezahlung der Übernachtungen: 2 bzw. 3 Pflichtübernachtungen vor der Eheschließung. - Sie übernehmen selbst die Kosten für Ihre Verpflegung vor Ort; - Falls Sie einen Dolmetscher brauchen, fällt das zu Ihren Kosten. Trauzeugen können Sie mitbringen oder es werden Ihnen kostenlos welche zur Verfügung gestellt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die vollständigen Standard-Service Gebühren "heiraten-in-Dänemark" vor der Erbringung unserer Leistungen auf unser Konto eingegangen sein muss.
Bei diesem Service haben Sie keinen Anspruch auf persönliche Begleitung vor Ort.
Alle unsere Preise sind pro Trauung angegeben und enthalten bereits 19% deutsche Mehrwertsteuer, sind also brutto Preise.
Countdown für die Trauungen: 24.05.,25.05. - 750 € (all inkl. mit 1 Übern. B&B) ohne
Ledigkeitsbescheinigung!
Heiraten am 30.05.,31.05.,01.06. nur 550 €, all inkl.* 1 Übern. DZ/B&B,Gebühren,Trauzeugen ohne
Ledigkeitsbescheinigung!
Letzmalig ein besonderes Datum im 21 Jahrhundert! Heiraten am 12.12.2012 Nur 550 €, all inkl.* 1 Übern. DZ/B&B,Gebühren,Trauzeugen, Champagner, ohne
Ledigkeitsbescheinigung! Verbindliche Buchungen ab sofort möglich.
Was
sich 2012 ändert Im
nächsten Jahr werden Beschäftigte bei
beruflichen Ausgaben entlastet, allerdings
müssen Berufspendler steuerliche Einschränkungen
bei Fahrtkosten hinnehmen.
Eltern profitieren vom vereinfachten
Sonderausgabenabzug für
Kinderbetreuungskosten und von
verstetigter Förderung für Auszubildende. Studenten
können ihre Ausbildungskosten
höher absetzen. Bankkunden
müssen Neuerungen beim
Kirchensteuerabzug beachten. Werbungskosten
• Beschäftigte profitieren von einem einheitlichen Pauschbetrag
für Werbungskosten. Dieser so
genannte Arbeitnehmerpauschbetrag
steigt von 920 auf 1.000 Euro. Die
Änderung gilt bereits rückwirkend für das
Jahr 2011. Daberufsbedingte Ausgaben
wie Fahrt- und Übernachtungskosten
oder Berufs- bekleidung häufig über dem
Arbeit- nehmerpauschbetrag liegen,
lohnt in vielen Fällen der
Einzelnachweis der höheren Kosten.
• Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann wahlweise die
Pendlerpauschale von 30 Cent je
Entfernungskilometer
oder der höhere Preis für Bus- oder Bahntickets steuerlich
geltend gemacht werden. Bisher konnte man
dieses
Wahlrecht auch tageweise ausüben. Ab 2012 geht das nicht
mehr. Dann werden die Kosten für
öffentliche Verkehrsmittel nur noch
berücksichtigt, wenn deren Gesamtsumme die Entfernungspauschale in
Höhe von 4.500 Euro für das Gesamtjahr
übersteigt. Besonders Park & Ride
nutzende Pendler werden es künftig schwerer
haben, höhere Kosten für den öffentlichen
Nahverkehr geltend zu machen. Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
• Ab 2012 zählen Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahren
stets zu den Sonderausgaben. Die
bisherigen Einschränkungen,etwa die Unterscheidung in
berufsbedingte und nicht berufsbedingte Betreuungskosten, entfallen.
Für Eltern wird es dadurch
einfacher, ihren Betreuungsaufwand
geltend zu machen.
• Im neuen Jahr entfällt die Einkommensprüfung bei in
Ausbildung befindlichen Kindern ab 18
Jahren. Kinder unter 25 Jahren, die
sich in einer ersten
Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden,
werden dann unabhängig von der
Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind
berücksichtigt. Eltern erhalten dadurch
ohne Einschränkung Kindergeld
und Kinderfreibeträge. Bei
einer Zweitausbildung entfallen
Kindergeld und -freibeträge nur dann,
wenn
neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden
ausgeübt wird.
• Ab 2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug für Kosten einer
Erstausbildung bzw. eines Erststudiums von 4.000 auf
6.000 Euro. Auszubildende und Studenten
können dann ein Drittel höhere
Ausbildungskosten geltend machen. Kapitaleinkünfte
• Sparer besitzen künftig kein Wahlrecht mehr, ob die Kirchensteuer
auf Kapitalerträge durch das
Kreditinstitut einbehalten wird oder die
Festsetzung erst im Veranlagungsverfahren
beim Finanzamt erfolgt. Durch
eine jährliche Regelabfrage beim
Bundeszentralamt für Steuern erfahren Banken
die Konfessionszugehörigkeit
ihrer Kunden und können so die
Kirchensteuer gezielt entsprechend der Religionszugehörigkeit
erheben.