II. Eheschließungmit 1 Übernachtung, auch Blitz-Trauungen in 24 Std., Hier ohne Ledigkeitsbescheinigungen aus dem
Heimatlandfür Nicht-Deutsche, falls in DEU angemeldet (mit Aufenthaltsbescheinigung/Meldebescheinigung mit Familienstandsangaben), wenn nicht, dann mit einen eigenen Eidesstattlichen Erklärung. Unsere Preise verstehen sich pro Brautpaar und Trauung und enthalten bereits alle fällige Gebühren und Steuer.
Aktuelle Preise sind im Menü "Service und Preise", so wie auf unsere Hauptseite angegeben:
1. Dokumente & Auftrag 3 Wochen & > vor d. Anmeldung - 550 € 2. Dokumente & Auftrag 2 Wochen vor d. Anmeldung - 650 € 3. Dokumente & Auftrag 1 Woche vor d. Anmeldung - 750 € An manchen bestimmten Daten haben wir Sonderpreise/Angebote, auch für die Blitz-Trauungen - achten Sie auf aktuelle Preise auf unsere Hauptseite. Der Servicepreis wird
dann festgestellt, wenn wir alle für die Trauung notwendigen Unterlagen
vollständig als gescannteKopien von Ihnen erhalten haben,zu den an dem
Zeitpunkt/Werktag geltenden Preisen. Im
jeweiligen Servicepreis sind konstante Nebenkosten inklusive:
Standesamtgebühr und Standard DZ in Bed&Breakfast. Blitz Trauungen nur 900 € inklusive Standesamtgebühr+DZ in Bed&Breakfast. Trauung in schwierigen Fällen, bzw. mit problematischen Dokumenten ab 1200 € inkl. Standesamtgebühr+DZ in Bed&Kitchen/Bed&Breakfast oder separate Appartaments (s. Preise unten!).
Agenturbegleitung von mittwochs bis samstags. Trauungen sind am dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags, 1 x in Monat auch samstags. Die Anmeldung beim Standesamt morgens 1 Werktag vorher ist obligatorisch. Falls Sie die Trauung am einem Dienstag wünschen, dann ohne Agenturbegleitung. Sie
müssen uns nur alle notwendigen Dokumente in Kopien
senden, alle Originale nehmen Sie mit nach
Dänemark. Mitführen von Original-Dokumenten (außer Geburtsurkunden) ist ein Pflicht, sonst keine Trauung möglich.
Auf Wunsch günstigen Transfer von Ihrem Ort nach Dänemark und zurück, mit einem komfortablen Limousine, die Preis auf Anfrage. Wir können Sie auch vom Flensburg abholen und am nächsten Tag wieder zurück bringen, die Abholung von Flensburg und zurück - 200 € (nur für das Brautpaar).
Wir
vermitteln Ihnen kostenlos eine Pflichtübernachtung grundsätzlich in
einem DZ in "Bed-and-Breakfast" bzw. in Bed-and-Kitchen privat Ferienhäusern, damit Ihre
Aufenthalt in Dänemark Ihnen nicht zu teuer wird, diese kosten z.Z. - 75 € mit Frühstück oder für 90 € in separaten Ferienwohnung bzw. Appartement (gegen Zuzahlung v. 15 €), dann aber ohne Frühstück. Beachten Sie bitte,
das die Preise in Dänemark höher als in Deutschland sind, dazu diese
Standesämter in Feriengebiet liegen. Sie können gerne
auch selbst in örtlichen Hotels Ihre Übernachtung buchen (Kosten 145 €-172 €
DZ&Frühstück/Nacht), dies bitte rechtzeitig
im Voraus ankündigen. Für die Buchungen von zusätzlichen
Übernachtungen für das Brautpaar oder deren Hochzeitsgäste, oder Umbuchungen
Übernachtungen erheben wir zusätzlich 20 € pro Leistung.
Hier bieten wir unsere Fotobegleitung der Trauung im Standesamt für zusätzlichen 85 € ca. 1/2 Std., mind. 50
Fotoaufnahmen auf eine CD-Rom. Alternativ dänische Profifotografen 50 Aufnahmen auf CD für 300 € können wir Ihnen gerne vermitteln, so wie ein Termin bei Friseur bzw. mit Make up (kostenpflichtige Zusatzleistungen).
Der Servicepreis wird
dann errechnet, wenn alle für die Trauung notwendigen Unterlagen
vollständig als gescannteKopien bei uns eingegangen sind,zu den an dem Zeitpunkt / Werktag geltenden Preisen.
So viel Service bekommen Sie für den
Gebühr: -
Beratung und Information über notwendige Kommunenspeziefische
Unterlagen und Dokumente für die Heirat und deren
Beschaffung; - Falls dieses problematisch ist, beraten wir Sie
über gleichwertigen Ersatz; - Überprüfung von Ihren Dokumenten
und Bescheinigungen; - Sofortige Weiterleitung Ihrer
vollständigen Unterlagen an das entsprechende Standesamt in Dänemark; -
Buchung des Wunschtermins im dänischen Standesamt und schriftliche
Bestätigung der Anmeldung zur Eheschließung in Dänemark; -
Anerkennung in Dänemark, wenn einer vom beiden schon eine Scheidung oder
eine Sterbeurkunde hat; - Buchung und Übernachtung des Brautpaares in einem DZ in Bed-and-Breakfast Pension bzw. falls gewünscht ein andere Unterkunft gegen der Zuzahlung; - Nach dem Eingang der Unterlagen und
der Teilzahlung bekommen Sie von uns online oder via Fax/Brief
einen exakten Anleitungsbrief; - Routenpläne, Adressen, Karten zu Ihrer
Reise, alle Tipps über die Heirat in Dänemark; - Fall Sie eigene Fotokamera haben, können wir gerne während der
Trauung im Standesamt Ihnen Fotoaufnahmen erledigen; -
Nach Bedarf verweisen wir auf die Gesetze, dass nach der Heirat in Dänemark Ihre
Ehe in Deutschland und in der ganzen Welt anerkannt werden muss; - Nach Bedarf
Informationen über die Namensänderung in Deutschland o. in anderem Land, -
Nach Bedarf Beratung über die notwendigen Dokumente und Amtsgänge danach in
Deutschland; - Informationen über die Anerkennung durch
Überbeglaubigung (durch Apostille) der Eheurkunde; - Nach Bedarf bei
eventuellen Problemen mit den deutschen Behörden bieten wir unser
Rechtsbeistand - weitere Begleitung von unseren in der Sache sehr
erfahrenen Rechtsanwälten, die Kosten sind nicht inklusive (nicht in unsere
Servicepreis enthalten);
Sie übernehmen selbst die Kosten von: - Die Kosten für An.- und Abreise zur dem Ort der Eheschließung und Übernachtung - Eventuelle Kosten für Brücken und Fähren - Eigene Verpflegung; - Alle anderen Kosten, die unsere Leistungen nicht betreffen; - Für die Buchungen von den Fremdleistungen berechnen wir zusätzlichen je,- 20 € Gebühren - Wenn Sie mit eigenen Trauzeugen/Hochzeitsgästen einreisen wollen, fallen die Kosten für deren Transfer, Übernachtung, Verpflegung usw. auch zu Ihren Lasten. Wir können auch für deren Übernachtung i.Rahmen der verfügbaren Übernachtungsmöglichkeiten sorgen, dies bitte rechtzeitig
im Voraus ankündigen. - Für die Buchungen von zusätzlichen Fremddienstleistungen wie Friseur-Termin, Bestellung von bestimmten Blumen bzw. Blumenstrauß, zusätzlichen Übernachtungen für Hochzeitsgäste, oder Umbuchungen Übernachtungen nach einmalige kostenlose Buchung erheben wir zusätzlich 20 € pro Leistung, nur die Erstbuchung ist für das Brautpaar inklusive.
Zur Verfügung stehen z. Z. folgende Übernachtungsmöglichkeiten: DZ in Bed&Breakf.&Frühstück,keine Küche,gemeins.Bad m. je 1-3 Paaren-75 € (bereits inklusive) DZ in Bed&Breakf.&Frühst.(Stadtzentrum),Tee-Küche,gemein.Bad m.1 Paar -80 € (5 € Zuzahl.) DZ in B&B & Frühstück (Stadtzentrum),keine Küche,gemein.Bad m. 1 Paar-80 € (5 € Zuzhl.) Sep. App. in Pension m.Frühstück,eigen.Bad/Tee-Küche,Wohnzimmer+TV- 90 € (15 € Zuzahl.) Separ. FW m.Frühstück,eigen.Bad/vollausgestattete Küche,Wohnzim.+TV - 90 € (15 € Zuzahl.) Separ. Appart. ohne Frühstück,eigen.Bad/vollausgestattete Küche +TV - 90 € (15 € Zuzahl.) Separ.FW ohne Frühstück,eigen.Bad/vollausgestatt. Küche+WZ+TV+WiFi -90 € (15 € Zuzahl.) Kostenlose Parkplätze für Ihre Autos stetts vorhanden. Hier vermieten wir günstig schöne Hochzeitskleider mit allen passenden Accessoires!
Countdown für die Trauungen: 24.05.,25.05. - 750 € (all inkl. mit 1 Übern. B&B) ohne
Ledigkeitsbescheinigung!
Heiraten am 30.05.,31.05.,01.06. nur 550 €, all inkl.* 1 Übern. DZ/B&B,Gebühren,Trauzeugen ohne
Ledigkeitsbescheinigung!
Letzmalig ein besonderes Datum im 21 Jahrhundert! Heiraten am 12.12.2012 Nur 550 €, all inkl.* 1 Übern. DZ/B&B,Gebühren,Trauzeugen, Champagner, ohne
Ledigkeitsbescheinigung! Verbindliche Buchungen ab sofort möglich.
Was
sich 2012 ändert Im
nächsten Jahr werden Beschäftigte bei
beruflichen Ausgaben entlastet, allerdings
müssen Berufspendler steuerliche Einschränkungen
bei Fahrtkosten hinnehmen.
Eltern profitieren vom vereinfachten
Sonderausgabenabzug für
Kinderbetreuungskosten und von
verstetigter Förderung für Auszubildende. Studenten
können ihre Ausbildungskosten
höher absetzen. Bankkunden
müssen Neuerungen beim
Kirchensteuerabzug beachten. Werbungskosten
• Beschäftigte profitieren von einem einheitlichen Pauschbetrag
für Werbungskosten. Dieser so
genannte Arbeitnehmerpauschbetrag
steigt von 920 auf 1.000 Euro. Die
Änderung gilt bereits rückwirkend für das
Jahr 2011. Daberufsbedingte Ausgaben
wie Fahrt- und Übernachtungskosten
oder Berufs- bekleidung häufig über dem
Arbeit- nehmerpauschbetrag liegen,
lohnt in vielen Fällen der
Einzelnachweis der höheren Kosten.
• Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann wahlweise die
Pendlerpauschale von 30 Cent je
Entfernungskilometer
oder der höhere Preis für Bus- oder Bahntickets steuerlich
geltend gemacht werden. Bisher konnte man
dieses
Wahlrecht auch tageweise ausüben. Ab 2012 geht das nicht
mehr. Dann werden die Kosten für
öffentliche Verkehrsmittel nur noch
berücksichtigt, wenn deren Gesamtsumme die Entfernungspauschale in
Höhe von 4.500 Euro für das Gesamtjahr
übersteigt. Besonders Park & Ride
nutzende Pendler werden es künftig schwerer
haben, höhere Kosten für den öffentlichen
Nahverkehr geltend zu machen. Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
• Ab 2012 zählen Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahren
stets zu den Sonderausgaben. Die
bisherigen Einschränkungen,etwa die Unterscheidung in
berufsbedingte und nicht berufsbedingte Betreuungskosten, entfallen.
Für Eltern wird es dadurch
einfacher, ihren Betreuungsaufwand
geltend zu machen.
• Im neuen Jahr entfällt die Einkommensprüfung bei in
Ausbildung befindlichen Kindern ab 18
Jahren. Kinder unter 25 Jahren, die
sich in einer ersten
Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden,
werden dann unabhängig von der
Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind
berücksichtigt. Eltern erhalten dadurch
ohne Einschränkung Kindergeld
und Kinderfreibeträge. Bei
einer Zweitausbildung entfallen
Kindergeld und -freibeträge nur dann,
wenn
neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden
ausgeübt wird.
• Ab 2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug für Kosten einer
Erstausbildung bzw. eines Erststudiums von 4.000 auf
6.000 Euro. Auszubildende und Studenten
können dann ein Drittel höhere
Ausbildungskosten geltend machen. Kapitaleinkünfte
• Sparer besitzen künftig kein Wahlrecht mehr, ob die Kirchensteuer
auf Kapitalerträge durch das
Kreditinstitut einbehalten wird oder die
Festsetzung erst im Veranlagungsverfahren
beim Finanzamt erfolgt. Durch
eine jährliche Regelabfrage beim
Bundeszentralamt für Steuern erfahren Banken
die Konfessionszugehörigkeit
ihrer Kunden und können so die
Kirchensteuer gezielt entsprechend der Religionszugehörigkeit
erheben.