Falls Ihre Dokumente nicht aus einem EU-Land stammen (ausgenommen USA, Kanada, Neuseeland. Für Brasilien, Thailand, Hong
Kong, Macao gilt <Sonderregelung>)., ist eine Überbeglaubigung notwendig. Dies betrifft immer alle Scheidungsurteile, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Nichtigkeits,- bzw.
Aufhebungsurteile - fall Sie diese haben. Außerdem in fast allen Standesämtern wird die Überbeglaubigung auch für die Ledigkeitsbescheinigung bzw. Familienstandsbescheinigung notwendig, nur wenige Standesämtern verlangen dies noch nicht. Aus den Ländern, die der Haager Apostille Abkommen unterschrieben haben, muss diese Stempel im Ursprungsland auf das Original Dokument angebracht werden. Liste der Länder: http://www.hcch.net/index_en.php?act=conventions.status&cid=41
Wenn das Ursprungsland nicht der Haager Apostille
Abkommen angeschlossen ist, müssen die oben aufgelistete Dokumente durch eine konsularische Legalisation im Ursprungsland bestätigt/überbeglaubigt werden.
Sehr wichtig für konsularische Legalisation:
Die Urkunde bzw. das Urteil muss nur im Original (auf dem Original) legalisiert werden! D.h. alle legalisierenden Stempel müssen auf dem Original angebracht sein!
Die legalisierenden Stempel müssen nicht der Notar oder Übersetzer beglaubigen, sondern eindeutig die Unterschrift des Beamten, der die Urkunde ausgestellt hatte.
2. Als erstes muss das Justizministerium (in manchen Ländern Innenministerium) die Unterschrift des Beamten, der die Urkunde ausgestellt hat mit dem Stempel und Unterschrift bestätigen.
3. Das Außenministerium bestätigt die Unterschrift des Justizministerium.
4. Die Dänische Botschaft bestätigt die Unterschrift des Beamten aus dem Außenministerium.
5. Erst jetzt das Dokument samt aller Stempel übersetzen lassen.
Apostille für Urkunden aus allen nicht EU-Ländern, die Haager Übereinkommen unterzeichnet haben.
Sehr wichtig: Die Apostille muss nur auf der Originalurkunde angebracht sein!
Die Apostille muss nur aus dem Herkunftsland sein, aus dem die Urkunde kommt. Eine Apostille bekommen Sie in dem Justizministerium des ausstellenden Landes, in manchen Ländern ist dafür nur das Außenministerium zuständig – bitte fragen Sie bei dem Standesamt nach, der die Urkunde ausgestellt hat, ggf. können wir Ihnen behilflich sein.
Länder, die Apostille-Abkommen unterschrieben haben: Albania Andorra Antigua and Barbuda Argentina Armenia Azerbaijan Australia Austria Bahamas Barbados Belarus Belgium Belize Bosnia and Herzegovina Botswana Brunei Bulgaria Cape Verde (from 13.02.2010) China (NB. Only Hong Kong and Macao) Colombia Cook Islands Croatia Cyprus Czech Republic Denmark Dominica, Commonwealth of Dominican Republic Ecuador El Salvador Estonia Fiji Finland France Georgia (from 14 May 2007) Germany Greece Grenada Honduras Hungary India Iceland Ireland Israel Italy Japan Kazakhstan Korea, Republic of (south) Latvia Lesotho Liberia Liechtenstein Lithuania Luxembourg Macedonia, FYR of Malawi Malta Marshall Islands Mauritius Mexico Moldova Monaco Mongolia (from 31.12.2009) Montenegro Namibia Netherlands New Zealand Niue Norway Panama Poland Portugal Romania Russian Federation Saint Kitts and Nevis Saint Lucia Saint Vincent and the Grenadines Samoa San Marino Sao Tome and Principe (from 13.09.2008) Serbia Seychelles Slovakia Slovenia South Africa Spain Suriname Swaziland Sweden Switzerland Tonga Trinidad and Tobago Turkey Ukraine United Kingdom USA Vanuatu Venezuela
Eventuelle Veränderungen sind immer auf offizielle Webseite von Haager Konferenz abzurufen: updated list of member states Startseite www.hcch.net.