Heiraten in Dänemark

EU-Bürger in Deutschland: Auch nach der Heirat in Dänemark keine Deutschkurse nehmen

Keine Deutschkurse vor der Einreise für Ehegatten von Unionsbürgern

EuGH: Bei Unionsbürgern kein Sprachzertifikat für Ehegattennachzug erforderlich.
Der EuGH hat mit Urteil vom 25. Juli 2008 (C-127/08) eine Entscheidung zum Familiennachzug von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen von Unionsbürgern getroffen. Die Mitgliedstaaten sind nicht berechtigt, die Nachzugsbestimmungen individuell auszugestalten.

Keine Deutschkurse
Ehegatten von Unionsbürgern müssen keine Deutschkurse nehmen, bevor sie einreisen. Das hat der Europäischen Gerichtshof entschieden. Zu den Rechten der Ehegatten von Unionsbürgern erklärt Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Stellung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die mit einem EU-Bürger verheiratet sind, gestärkt. Der EuGH hat unmissverständlich erklärt, dass auch für den einem dritten Staat angehörigen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner eines EU-Bürgers das europäische Freizügigkeitsrecht gilt - und nicht das jeweilige nationale Aufenthaltsgesetz. Für Deutschland bedeutet dies, dass die derzeitige Praxis des Auswärtigen Amtes, die zum Beispiel von der indischen Ehefrau eines in Deutschland arbeitenden Österreichers Deutschsprachkurse und -Sprachtests vor der Einreise verlangt, rechtswidrig ist.
Az.: C-127/08
Ehegattennachzug: Botschaft muss Visumantrag entgegennehmen / Sprachnachweis evtl. nicht erforderlich
12.04.2008 * Die deutschen Konsulate und Botschaften wurden durch eine Dienstanweisung des Auswärtigen Amtes vom 15.10.2007 angewiesen, Visumanträge von Ehegatten auch dann anzunehmen, wenn der Sprachnachweis noch fehlt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluß vom 16.01.2008 festgestellt, daß ein Sprachzertifikat des Goethe-Instituts nicht erforderlich ist, wenn feststeht, daß der ausländische Ehegatte genügend Deutsch spricht.
Ähnlich einer Staatsbürgerschaft entwickelt die Europäische Union für die Bürger der Mitgliedsstaaten die Unionsbürgerschaft als Komponente des Einigungs- und Integrationsprozesses. Diese ist gegenwärtig keine echte Staatsbürgerschaft, wie auch die EU kein Völkerrechtssubjekt im Sinne eines Staates ist. Dies liegt v.a. daran, dass die EU ein Staatenverbund ist, der nach außen nicht wie ein souveränes Völkerrechtssubjekt auftritt, keine Anerkennung beansprucht, sondern auf politische, rechtliche und wirtschaftliche Harmonisierung nach innen gerichtet ist.