EU-Bürger in Deutschland: Auch nach der Heirat in Dänemark keine Deutschkurse nehmen
Keine Deutschkurse vor der Einreise für Ehegatten von Unionsbürgern
EuGH: Bei Unionsbürgern (leider nicht für Deutsche) kein Sprachzertifikat für Ehegattennachzug erforderlich. Der
EuGH hat mit Urteil vom 25. Juli 2008 (C-127/08) eine Entscheidung zum
Familiennachzug von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen von
Unionsbürgern getroffen. Die Mitgliedstaaten sind nicht berechtigt, die
Nachzugsbestimmungen individuell auszugestalten.
Keine Deutschkurse Ehegatten
von Unionsbürgern müssen keine Deutschkurse nehmen, bevor sie
einreisen. Das hat der Europäischen Gerichtshof entschieden. Zu den
Rechten der Ehegatten von Unionsbürgern erklärt Josef Winkler,
migrationspolitischer Sprecher: Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
hat die Stellung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die mit einem
EU-Bürger verheiratet sind, gestärkt. Der EuGH hat unmissverständlich
erklärt, dass auch für den einem dritten Staat angehörigen Ehegatten
oder eingetragenen Lebenspartner eines EU-Bürgers das europäische
Freizügigkeitsrecht gilt - und nicht das jeweilige nationale
Aufenthaltsgesetz. Für Deutschland bedeutet dies, dass die derzeitige
Praxis des Auswärtigen Amtes, die zum Beispiel von der indischen
Ehefrau eines in Deutschland arbeitenden Österreichers
Deutschsprachkurse und -Sprachtests vor der Einreise verlangt,
rechtswidrig ist. Az.: C-127/08
Ehegattennachzug: Botschaft muss Visumantrag entgegennehmen / Sprachnachweis evtl. nicht erforderlich 12.04.2008
* Die deutschen Konsulate und Botschaften wurden durch eine
Dienstanweisung des Auswärtigen Amtes vom 15.10.2007 angewiesen,
Visumanträge von Ehegatten auch dann anzunehmen, wenn der
Sprachnachweis noch fehlt. Das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluß vom 16.01.2008 festgestellt,
daß ein Sprachzertifikat des Goethe-Instituts nicht erforderlich ist,
wenn feststeht, daß der ausländische Ehegatte genügend Deutsch spricht. Ähnlich
einer Staatsbürgerschaft entwickelt die Europäische Union für die
Bürger der Mitgliedsstaaten die Unionsbürgerschaft als Komponente des
Einigungs- und Integrationsprozesses. Diese ist gegenwärtig keine echte
Staatsbürgerschaft, wie auch die EU kein Völkerrechtssubjekt im Sinne
eines Staates ist. Dies liegt v.a. daran, dass die EU ein
Staatenverbund ist, der nach außen nicht wie ein souveränes
Völkerrechtssubjekt auftritt, keine Anerkennung beansprucht, sondern
auf politische, rechtliche und wirtschaftliche Harmonisierung nach
innen gerichtet ist.
Wichtig zu beachten: Leider sind Deutsche Bürger im eigenen Land keine EU-Bürger und unterliegen nicht dem EU-Recht, sondern dem Nationalem Recht, d.h., das die ausländische Ehefrau z. B. einen Österreicher, der in Deutschland wohnhaft ist, unterliegt dem EU-Recht und somit keine Deutschkenntnisse nachweisen muss, die ausländische Ehefrau einen Deutscher, der in Deutschland wohnhaft ist, unterliegt dem deutschem Recht und somit die Deutschkenntnisse nachweisen muss. Wiederum sieht es anders aus, wenn der Deutscher z. B. in Österreich wohnhaft ist, dann unterliegt der Deutscher dem EU-Recht und seiner ausländische Ehefrau ist nicht verpflichtet, Deutschkenntnisse nachzuweisen.