17.12.08 Selbst in toleranten Gesellschaften ziehen ungleiche Paare immer wieder große Aufmerksamkeit auf sich. Denn
in den Augen der Öffentlichkeit passen die gebildete Akademikerin und
der Handwerker, oder die 1,75 m große Schönheit und der 1,60 m kleine Mann,
der Adlige und die unscheinbare einfache Frau aus kleinbürgerlichem
Hause so gar nicht zusammen.
Phänomen kleiner Mann, große Frau
Doch Fakt ist, dass es solche ungleichen Paare zu genüge gibt und
sie gerade aufgrund ihrer Besonderheit besonders romantisch wirken.
Eine weitere tatsache ist allerdings auch, dass unkonventionelle Paare
einem höheren Druck ausgesetzt sind und allgemein krisenanfälliger sind.
Zugleich steigt aber auch die Chance, dass die Ehen ungleicher
Verbindungen besonders lange halten. Soziologen gehen davon aus, dass
Paare die gegen den mainstream anschwimmen, sich durch den Druck von außen noch stärker zusammenschweißen.
Phänomen ältere Frau, jüngerer Mann
Das bekannteste Paar dieser Art sind wohl Harold and Maude: ein junger
Mann verliebt sich in eine ältere Frau. Das Paar steht zu seiner Liebe
- und lebt sie auch gegen den Widerstand der Umgebung aus. Paare dieser
Alterskonstellation gibt es heute immer häufiger.
Einerseits. Andererseits werden sie immer noch sehr misstrauisch beäugt
- und sie sind viel weniger akzeptiert als Paare, bei denen sich
jüngere Frauen und ältere Männer zusammen getan haben. Warum ist das
so? Und was braucht ein solches ungleiches Paar, damit es gut geht, mit
der Liebe?
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Was
sich 2012 ändert Im
nächsten Jahr werden Beschäftigte bei
beruflichen Ausgaben entlastet, allerdings
müssen Berufspendler steuerliche Einschränkungen
bei Fahrtkosten hinnehmen.
Eltern profitieren vom vereinfachten
Sonderausgabenabzug für
Kinderbetreuungskosten und von
verstetigter Förderung für Auszubildende. Studenten
können ihre Ausbildungskosten
höher absetzen. Bankkunden
müssen Neuerungen beim
Kirchensteuerabzug beachten. Werbungskosten
• Beschäftigte profitieren von einem einheitlichen Pauschbetrag
für Werbungskosten. Dieser so
genannte Arbeitnehmerpauschbetrag
steigt von 920 auf 1.000 Euro. Die
Änderung gilt bereits rückwirkend für das
Jahr 2011. Daberufsbedingte Ausgaben
wie Fahrt- und Übernachtungskosten
oder Berufs- bekleidung häufig über dem
Arbeit- nehmerpauschbetrag liegen,
lohnt in vielen Fällen der
Einzelnachweis der höheren Kosten.
• Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann wahlweise die
Pendlerpauschale von 30 Cent je
Entfernungskilometer
oder der höhere Preis für Bus- oder Bahntickets steuerlich
geltend gemacht werden. Bisher konnte man
dieses
Wahlrecht auch tageweise ausüben. Ab 2012 geht das nicht
mehr. Dann werden die Kosten für
öffentliche Verkehrsmittel nur noch
berücksichtigt, wenn deren Gesamtsumme die Entfernungspauschale in
Höhe von 4.500 Euro für das Gesamtjahr
übersteigt. Besonders Park & Ride
nutzende Pendler werden es künftig schwerer
haben, höhere Kosten für den öffentlichen
Nahverkehr geltend zu machen. Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
• Ab 2012 zählen Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahren
stets zu den Sonderausgaben. Die
bisherigen Einschränkungen,etwa die Unterscheidung in
berufsbedingte und nicht berufsbedingte Betreuungskosten, entfallen.
Für Eltern wird es dadurch
einfacher, ihren Betreuungsaufwand
geltend zu machen.
• Im neuen Jahr entfällt die Einkommensprüfung bei in
Ausbildung befindlichen Kindern ab 18
Jahren. Kinder unter 25 Jahren, die
sich in einer ersten
Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden,
werden dann unabhängig von der
Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind
berücksichtigt. Eltern erhalten dadurch
ohne Einschränkung Kindergeld
und Kinderfreibeträge. Bei
einer Zweitausbildung entfallen
Kindergeld und -freibeträge nur dann,
wenn
neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden
ausgeübt wird.
• Ab 2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug für Kosten einer
Erstausbildung bzw. eines Erststudiums von 4.000 auf
6.000 Euro. Auszubildende und Studenten
können dann ein Drittel höhere
Ausbildungskosten geltend machen. Kapitaleinkünfte
• Sparer besitzen künftig kein Wahlrecht mehr, ob die Kirchensteuer
auf Kapitalerträge durch das
Kreditinstitut einbehalten wird oder die
Festsetzung erst im Veranlagungsverfahren
beim Finanzamt erfolgt. Durch
eine jährliche Regelabfrage beim
Bundeszentralamt für Steuern erfahren Banken
die Konfessionszugehörigkeit
ihrer Kunden und können so die
Kirchensteuer gezielt entsprechend der Religionszugehörigkeit
erheben.