Bevor Sie sich mit speziellen Fragen mit uns in Verbindung setzen, prüfen
Sie bitte, ob diese Fragen nicht im gesamten Menü von uns
bereits beantwortet worden sind.Wir beantworten grundsätzlich nicht anonyme Anfragen, hierfür würden Sie
sicherlich Verständnis haben und an unsere Stelle auch so tun.Wir verlangen keine Gegenleistung für die exakten Antworten auf Ihre unverbindliche Anfragen über unser Onlinekontaktformular, wie es bei anderen Agenturen üblich ist!
Lesen Sie bitte, wie das "Heiraten in Dänemark" mit uns ablaufen wird: "Der Ablauf", Welche Dokumente allgemein notwendig sind: "Notwendige Dokumente", Dänische Standesämter haben selten gleiche Anforderungen, diese können sich von Kommune zu Kommune sehr unterscheiden: "Bedingungen der Kommunen", Hier finden Sie alles das, was wichtig ist, aber nicht in übrigen Rubriken gepasst hat: "Wichtige Informationen" von uns bereits beantwortet worden sind. Dann müssen Sie über das online Kontaktformular unter "Kontakt" (bitte alle Felder wahrheitsgemäss und vollständig ausfüllen) mit uns den ersten Kontakt aufnehmen. Bereits Entschlossenne vordern via E-Mail unser Auftragsformular an, und senden ihn vollständig ausgefüllt gleich mit Kopien von den Dokumenten an uns zur Prüfung.
Achtung: Bitte senden Sie an
uns keine "Übergabe
Einschreiben" Briefe, sonst kann es passieren, dass
Ihre Dokumente nicht sofort empfangen und bearbeitet werden können. Bei der Versendung den in Originalen notwendigen Dokumenten bitten wir Sie, Sendungen innerhalb Deutschland nur per Eil national Brief für 7,50 € bis 10,50 € zu senden, diese Sendungen werden national innerhalb von 1 Arb.Tages sicher zugestellt, wenn der Sendung bei der Post bis 14:30 h abgegeben worden ist. Wir bitten die Versendung perKurierdienste oder Übergabeeinschreiben, falls diese notwendig sind, nur an unsere Hauptstelle in Bielefeld senden, vorher bitte vor der Versendung solchen Postsendungen uns kurzfristig telefonisch kontaktieren! .......................................................................................................................................
Haben Sie bitte Verständnis, dass exakte Auskünfte über die notwendigen
Papiere für heiraten in Dänemark in einem konkreten Fall Ihnen erst
durch ausfüllen des Onlinekontaktformular mitgeteilt wird.
•
Inhaber eines Schengener Visums mit dem Vermerk: "Nicht zur Eheschließung" oder "Nicht zur Eheschließung und Wohnsitzaufnahme" können trotzdem bei uns in Dänemark legal heiraten, für mehr Info rufen Sie uns an.
• Inhaber eines nationales Visas für einen EU-Staat können seit kurzem auch in Dänemark heiraten, für mehr Info rufen Sie uns an.
• Der Vermerk "Gilt nicht für Wohnsitzaufnahme" hat nach wie vor keine Auswirkungen auf die Eheschließung in Dänemark, d.h., dass mit dieser Vermerk nach wie vor in Dänemark geheiratet werden darf.
• Kirchliche Trauung kann innerhalb der Landeskirche oder einer anderen Kirche, in denen der Priester berechtigt ist, die Eheschließung zu führen stattfinden, dass ist nur dann möglich, wenn mindestens einer der Parteien entweder der nationalen Kirche oder der religiösen Gemeindschaft Dänemarks gehört.
• Registrierte
Partnerschaften (gleichgeschlechtliche/Homo-Ehen) sind leider nur dann möglich, wenn mindestens eine der Parteien seinen
Wohnsitz in Dänemark hat und die dänische Staatsangehörigkeit besitzt, oder wenn
beide Parteien Ausländer sind und in Dänemark in den letzten 2 Jahren ihren Wohnsitz haben, oder
wenn man sich in Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden oder Holland seinen
Wohnsitz hat und die Staatsbürgerschaft von einem dieser Länder besitzt.
Für heiraten in Dänemark im Allgemeinen benötigen Sie folgende Dokumente:
• Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis in EU - Staaten oder gültigem Schengenvisum, für deutsche und EU-Staatsangehörige ist der Ausweis ausreichend; ausländische Partner, die aus nicht-EU Länder kommen und kein Schengener Visum benötigen müssen einen Einreisestempel in Schengener Raum in Ihrem Reisepass vorlegen können;
• Geburtsurkunde (nicht in allen Standesämter notwendig), falls nicht in deutsch oder englisch - mit Übersetzung;
• Aktuelle Familienstandsbescheinigung/Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland o. der Botschaft in EU und Aufenthaltsbescheinigung/Meldebescheinigung mit Familienstandsangaben, aber:
Wir arbeiten zusammen mit den wenigen Standesämtern, wo die Familenstandsbescheinigung / Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland/Botschaft nicht notwendig ist! Es reicht aus,
einen Aufenthaltsbescheinigung bzw. Meldebescheinigung mit
Familienstandsangaben vorzulegen, im Ausnahmefall auch eine eigene Eidesstattliche Erklärung über aktuellen Familienstand.
Für Deutsche:
• "Aufenthaltsbescheinigung" / "Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt" mit Angaben des Familienstandes, diese Bescheinigung bekommen Sie im zuständigen Bürgerbüro/ kommunale Administration;
Für allen anderen Staatsangehörigen: ist in fast allen Standesämtern Dänemarks notwendig:
• eine Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung vom Heimatland, ausgestellt durch eine im Heimatland zuständige Behörde oder durch die Botschaft/ Konsulat in EU. Falls diese nicht möglich ist zu beschaffen, reicht in manchen Standesämtern eine Eidesstaatliche Erklärung/Affidavit mit Apostille oder Legalisierung aus dem Heimatsland, bzw. konsularische Bestätigung - dies gilt nur für manche wenige durchaus bekannte Länder und nicht für alle Standesämter! In Regel können eigene Eidesstattliche Versicherungen nicht amtliche Familienstandsbescheinigung ersetzen, dienen nicht als Nachweis des Familienstandes und werden von den vielen dänischen Standesämter akzeptiert, aber es gibt auch die Ausnahmen!
• Falls der Ausländer in einem anderen Land als Heimatland wohnt, benötigt er zusätzlich einen Aufenthaltsbescheinigung / Meldebescheinigung / Wohnsitzbescheinigung mit den Familienstandsangaben auch aus diesem Land, falls dies nicht möglich ist, zu beschaffen, auch hier finden wir für Sie einen Ausweg.
Abgesehen davon, arbeiten wir zusammen mit den wenigen Standesämtern, wo eine Ledigkeitsbescheinigung/ Familienstandsbescheinigung vom Heimatland GARNICHT notwendig ist, dort reicht nur eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung/ Meldebescheinigung/ Wohnsitzbescheinigung mit aktuellen Familienstandsangaben, dort einen Trauungstermin (z.B. Trauung ohne Pflichtübernachtungen) buchen zu können, benötigen wir manche Ihre Dokumente in Originalen im Voraus. Für unsere Angebote "Trauung mit 1 Übernachtung", "Blitzeheschließung in 24 Std.", "Trauung mit 3 Übernachtungen" und "Trauung in Kopenhagen" sind alle Dokumente vorab nur in gescannten Kopien ausreichend, alle Originale Dokumente müssen Sie zur Trauung mitnehmen.
• Falls keine Aufenthaltsbescheinigung vorliegt, benötigen Sie noch eine aktuelle Melde,- oder Wohnbescheinigung mit zusätzlichen Angaben über den aktuellen Familienstand.
• Falls ein oder beide Partner bereits verheiratet waren, vollständiges rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine Scheidungsurkunde bzw. die Sterbeurkunde*.
*Achtung, wichtig: das Scheidungsurteil muss einen Rechtskraftvermerk enthalten, der eine Unterschrifft und einen runden Gerichtstempel beinhaltet! D.h., dass das Scheidungsurteil einen Vermerk beinhaltet: "Dieses Urteil ist seit dem (Datum) rechtskräftig".
Wenn dieses Dokument aus nicht-EU Staaten stammt, dann mit Apostille oder konsularischen Legalisierung (mit einigen Ausnahmen wie USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Schweiz, Grönland, Island, San Marino, Türkei u.a.) mehr im Menü "Richtig legalisieren".
Für
die Urkunden/Urteile aus allen EU-Ländern so wie unter anderem aus USA und manchen anderen, durchaus bekannten Ländern ist eine Apostille nicht notwendig. Alle Scheidungsurkunden bzw. Sterbeurkunden aus den anderen, als oben genannten Ländern, die Haager Übereinkommen über
Apostille unterschrieben haben, müssen diese auf das Original Urkunde/
Urteil einbringen.
- In Scheidungsfällen kann sich die Bearbeitungszeit um ca. 1 Tag verlängern, da die Urkunden von den Juristen in dänischen Standesämtern geprüft werden müssen;
- Ausländische Urkunden müssen am besten von einem in Deutschland oder in EU zugelassenen Übersetzer übersetzt werden, wenn nicht, dann bitte notariell beglaubigt ins Deutsche oder Englische übersetzen;
- Ausländische Scheidungen müssen (in manchen Standesämter dürfen auch diese vorerst in Kopien vorgelegt werden) im Original im Voraus vorgelegt werden - so fordern es fast alle Standesämter;
- In Dänemark werden Trauungen in nur Deutsch, Englisch und Dänisch durchgeführt, in manchen Standesämtern nur in Englisch und Dänisch. Wenn einer der beiden Partner mindestens eine der Sprachen nicht beherrscht, muss ein Dolmetscher bei der Trauung anwesend sein, Kosten hierfür tragen Sie. Beim dolmetschen der Trauungszeremonie aus der russischen, ukrainischen oder polnischen Sprachen in manchen Standesämter stehen wir Ihnen persönlich und kostenlos gerne zur Verfügung;
- die dänische Heiratsurkunde ist automatisch gültig in Deutschland, leider wird die Apostille (Überbeglaubigung) auf dänischen Eheurkunden durch deutsche Ämter trotzdem fast immer und überall verlangt, in allen anderen Ländern ist die Eheurkunde ohne Apostille überhaupt nicht gültig, d.h., sofern die Urkunde nicht Apostille bzw. für manche wenige Länder konsularische Legalisierung nicht enthaltet. Sollten Sie dies benötigen, bestellen Sie diese gleich mit der Eheschließung, wir bieten auch diesen schnellen Service für Sie an.
Wenn
beide Ehepartner Deutsche sind, wird die dänische Eheschließung auch
ohne Apostille anerkannt, wenn aber einer der Partner nicht Deutsche
ist, wird das Ehepaar eine Heiratsurkunde mit Apostille benötigen.
Wir vermitteln Übernachtungen bei Notwendigkeit grundsätzlich nur in privaten Bed & Breakfast Zimmer, Ferienwohnungen, Ferienappartements, Gasthäusern, Pansionen und Ferienhäusern, damit Ihr Aufenthalt in Dänemark Ihnen nicht zu teuer wird. Sie können gerne auch in einem Hotel wohnen, aber in diesem Fall tragen Sie selbst die Kosten der Preisdifferenz. Dies kündigen Sie bitte vorzeitig an.
Achtung: bitte senden Sie uns keine Briefe "Übergabe Einschreiben", sonst kann passieren, dass
Ihre Dokumente nicht sofort empfangen und bearbeitet werden können,
senden Sie bitte entweder mit Einwurfeinschreiben oder national
(international) Eilbrief! Bearbeitungszeiten seitens Standesämter. Ab
Anfang Januar 2007 müssen alle Scheidungsurteile/ Scheidungsurkunden
nicht mehr von den Staatsämtern anerkannt werden, sondern diese werden
direkt beim Standesamt durch Juristen geprüft und anerkannt,
momentan muss man mit von 1 Tag bis mindestens 2 Wochen (nur bei manchen Standesämter) Anerkennungszeit
rechnen. Hier empfiehlt sich daher im Voraus die Scheidungsurteile/Scheidungsurkunden
anerkennen zu lassen. Manche Standesämter haben grundsätzlich Mindestbearbeitungszeit unabhängig von der Dokumenten - ausgenommen unsere Angebote "Trauung mit 1 Übernachtung" und "Blitz Eheschließung in 24 Std." und "Trauung mit 3 Übernachtungen".
Diesbezüglich bitten wir alle, die Ihre Dokumente für geplante Heirat in Dänemark früher an uns versenden
können, dies auch zu tun, denn für Frühbucher gibt es dann die 100%
Sicherheit, den gewünschten Heiratstermin und guten aber nicht
kostenspieligen Service und eventuell günstigen Ferienwohnung/Appartement zu bekommen.
Die Realisierung des Wunschtermins ist von den verfügbaren Terminen der Standesämtern abhängig und somit nicht verbindlich. Gewisse
Engpässe bei bestimmten Kommunen oder Daten sind meistens vor,- nach,- und in der Ferienzeiten, insbesonde im Juli-August und ab Ende November bis Weihnachten in allen Standesämtern unvermeidlich.
Die Trauungen am Weihnachten - Neujahr, am Ostersamstag, Ostermontag, Pfingstmontag so wie an Sonntagen und an anderen dänischen Feiertagen sind grundsätzlich nicht möglich.
Im übrigen schwanken so wie so die Bedingungen und die Bearbeitungszeiten von Kommune zu Kommune.
Da es immer gesetzliche Änderungen geben kann, sind langfristige juristische Voraussagen und Prognosen nicht möglich, daher alle diesen Angaben nur unter Vorbehalt.
Bei Fragen oder Unklarheiten, nachdem Sie alle die von uns für Sie auf dieser Webseite vorbereiteten Informationen gelesen haben, und trotzdem noch nicht alles verstanden haben, können Sie jederzeit unverbindlich Kontakt über das "Kontaktformular" im Menü "Kontakt" mit uns aufnehmen, schreiben Sie oder rufen Sie uns einfach an!
Wichtig: Der Servicepreis wird
dann festgestellt, wenn wir alle für die Trauung notwendigen Unterlagen
vollständig alsKopien von Ihnen erhalten haben,zu den an dem
Zeitpunkt/Werktag geltenden Preisen.
Alle Angaben unter vorbehalt, siehe Haftungsausschluss.
Das ist schon alles Wichtige für das Heiraten in Dänemark!
Für die Anerkennung
einer im Ausland geschlossenen Ehe für den deutschen Rechtsbereich gibt es kein
bestimmtes Verfahren sowie dafür allein zuständige Behörden.
Die Frage der
Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen
Rechtsbereich ist stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung
über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Eintragung in der
Steuerkarte u.ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende
Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden.
Eine im Ausland
erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen
Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide
Verlobte
nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der
Form der
Eheschließung gewahrt wurde.
Die
„Registrierung“
einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht
vorgeschrieben. Deutsche Staatsangehörige sind dementsprechend nicht
verpflichtet, beim zuständigen Standesamt einen Antrag Nachbeurkundung
einer im
Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister (§ 34 PStG) zu stellen.
Namensänderung nach Eheschließung.
Ab dem 01.04.2006 nach den Namensgesetzänderungen in Dänemark ist die Namensänderung bei der Eheschließung nicht mehr möglich. Dieses können Sie in der Ruhe nach Überbeglaubigung Ihrer Eheurkunde in Deutschland oder in jedem anderen Land nach deren Recht erledigen, über die notwendigen Schritte lesen Sie bitte im Menü "Heiraten im Ausland Broschüre".
Steuerrechtliche
Anerkennung nach den Heirat Dänemark.
Eine überbeglaubigte internationale Eheurkunde,
die Sie in Dänemark bei der Heirat bekommen und wir diese überbeglaubigt haben, ist genauso in Deutschland/EU rechtlich und steuerlich ab den Datum der Eheschließung gültig, wie es auch eine deutsche/EU
Eheurkunde ist.
Sie können mit der dänischen Eheurkunde Ihren geänderten Familienstand und dadurch andere Steuerveranlagung beantragen und diesem Antrag muss
und wird anstandslos stattgegeben. Dafür nach der Eheschließung:
- Unter
Vorlage der Original-Eheurkunde (öfter noch ohne Apostille) beantragen Sie in Ihrem Bürgerbüro die Änderung
Ihres aktuellen Familienstandes von „Ledig/Geschieden/Verwitwet“ auf „Verheiratet“;
- Danach
beantragen Sie persönlich bei der zuständigen Finanzamt mit einem Auszug aus Ihre Lonhsteuerkarte (diese beantragen Sie bei Ihrem Arbeitsgeber) und mit der Heiratsurkunde (öftmals mit Apostille) die Änderung der früheren Steuerklasse I oder II auf III, IV oder V in Ihrer aktuelle Steuerkarte;
- Bei
der nächsten Einkommensteuererklärung geben Sie im Mantel der Steuererklärung
Ihre
Änderungen
an (Familienstand, Datum der Eheschließung, Namen und Adresse der Ehegatten
u.a.)
und legen Sie eine Kopie der Eheurkunde mit Apostille der Steuererklärung bei;
- Diese
Änderungen sind nur dann möglich, wenn der Ehegatte in Deutschland oder in EU sich
bereits
aufenthaltsrechtlich legitim aufhält, d.h., bereits einen gültigen Aufenthaltstitel hat.
Verpflichtende Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug der Deutschen aus dem Ausland
Nach der am 28. August 2007 in Kraft getretenen neuesten Fassung des
Aufenthaltsgesetzes müssen ausländische Ehepartner von den Deutschen, die nach
Deutschland ziehen möchten, schon bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
einfache Deutschkenntnisse durch ein Goethe-Zertifikat Start Deutsch A-1 nachweisen.Der Grund: ausländische Partner sollen sich
in Deutschland vom Anfang an zumindest auf einfache Art auf Deutsch
verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. So soll
die neue gesetzliche Regelung nachziehenden Ehegatten die Integration
in die deutsche Gesellschaft erleichtern. Gleiche Regelungen im Ausländergesetzen haben viele anderen EU-Länder.
Ausgenommen aus dem Gesetz sind die Ehepartner von allen anderen EU-Bürger, die nicht im eigenen Land ständigen Wohnsitz haben, und das gilt für alle EU-Länder, z. B.: die Ehefrau einen Österreicher/ Italiener/ Englander usw., der in Deutschland wohnt, ist von der Pflicht einen Goethe-Zertifikat Start Deutsch A-1 vorzulegen durch ein Urteil der EU-Gerichthof befreit, auch umgekehrt, wenn ein Deutscher z.B. in Niederlanden/Österreich/Spanien usw. sein ständiger Wohnsitz hat, kann von seiner Ehegattin keine Niederländisch/Deutsch/Spanisch Kenntnisse verlangt werden. Alle anderen Ausnahmen von der Erfordernis des Sprachnachweises für Deutschland finden Sie auf nachfolgendem Merkblatt: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/BAMF-Ehegattennachzug,property=Daten.pdf
Außerdem, die Gesetzänderungv. 28.08.2007 sieht noch vor, dass:
Ein visumpflichtiger Ausländer, der mit einem Schengen-Visum in
das Bundesgebiet mit den Ziel einreist, zum deutschen Familienangehörigen
nachzuziehen (z.B. Heirat eines Deutschen in Dänemark), kann unter den Voraussetzungen des §
39 Nr. 3 AufenthV den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach
der Einreise stellen, obwohl er im Visumantrag nach eigenen Angaben zu touristischen
Zwecken begehrt und nur deswegen ein Schengen-Visum ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erhalten kann. Dabei wird das Visum für den
Kurzaufenthalt entgegen dem angegeben Zweck für einen auf Dauer angelegten Aufenthalt, für
den von vornherein ein nationales Visum erforderlich ist, genutzt und
somit die Beteiligung der Ausländerbehörde umgangen. In diesem Fall macht er gezielt
unrichtige Angaben, um ein Schengen-Visum zu erhalten, und kommt dennoch in
den Genuss des § 39 Nr. 3 AufenthV. In Interesse einer einheitlichen Handhabung des § 39 Nr. 3
AufenthV sollte klargestellt werden, das die Vergünstigung nur dann gilt, wenn der
Anspruch nach der Einreise entsteht und damit ein von vornherein beabsichtigter
Wechsel des angegebenen Aufenthaltszwecks ausgeschlossen werden.
Ansonsten kann über ein Schengen-Visum ein Daueraufenthaltsrecht trotz unrichtiger
Angaben hinsichtlich des Aufenthaltszwecks erlangt werden.
Falls Sie in Dänemark krank werden
Alle
Touristen haben Anspruch auf kostenlose Behandlung in dänischen
Krankenhäusern im Falle plötzlicher Krankheit, Unfall, Geburt oder
unerwarteter Verschlechterung eines chronischen Leidens. Die Deutschen und alle, die über ihre Krankenkasse ein Anrecht auf kostenlose
ärztliche Behandlung und Rückerstattung von Arzt-, Zahnarzt- und
Medikamentenkosten haben, können in Dänemark behandelt werden. Bitte nehmen Sie die Europäische
Krankenversicherungskarte, die Ihre Krankenkasse ausstellt, mit zur
Behandlung und zum Medikamenteneinkauf. Wer nicht durch die
Pflichtversicherung gedeckt ist,
sollte eine Reisezusatzversicherung abschließen. Außerhalb der normalen
Sprechzeiten (8 – 16 Uhr) und am Wochenende wenden Sie sich an
den nächsten ärztlichen Notdienst. Unterlaegevagten.dkfinden Sie die Notfallnummern Ihrer Urlaubsregion. Bei akuter Gefahr wählen Sie die Notruf-Nr. 112.
Countdown für die Trauungen: 24.05.,25.05. - 750 € (all inkl. mit 1 Übern. B&B) ohne
Ledigkeitsbescheinigung!
Heiraten am 30.05.,31.05.,01.06. nur 550 €, all inkl.* 1 Übern. DZ/B&B,Gebühren,Trauzeugen ohne
Ledigkeitsbescheinigung!
Letzmalig ein besonderes Datum im 21 Jahrhundert! Heiraten am 12.12.2012 Nur 550 €, all inkl.* 1 Übern. DZ/B&B,Gebühren,Trauzeugen, Champagner, ohne
Ledigkeitsbescheinigung! Verbindliche Buchungen ab sofort möglich.
Was
sich 2012 ändert Im
nächsten Jahr werden Beschäftigte bei
beruflichen Ausgaben entlastet, allerdings
müssen Berufspendler steuerliche Einschränkungen
bei Fahrtkosten hinnehmen.
Eltern profitieren vom vereinfachten
Sonderausgabenabzug für
Kinderbetreuungskosten und von
verstetigter Förderung für Auszubildende. Studenten
können ihre Ausbildungskosten
höher absetzen. Bankkunden
müssen Neuerungen beim
Kirchensteuerabzug beachten. Werbungskosten
• Beschäftigte profitieren von einem einheitlichen Pauschbetrag
für Werbungskosten. Dieser so
genannte Arbeitnehmerpauschbetrag
steigt von 920 auf 1.000 Euro. Die
Änderung gilt bereits rückwirkend für das
Jahr 2011. Daberufsbedingte Ausgaben
wie Fahrt- und Übernachtungskosten
oder Berufs- bekleidung häufig über dem
Arbeit- nehmerpauschbetrag liegen,
lohnt in vielen Fällen der
Einzelnachweis der höheren Kosten.
• Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann wahlweise die
Pendlerpauschale von 30 Cent je
Entfernungskilometer
oder der höhere Preis für Bus- oder Bahntickets steuerlich
geltend gemacht werden. Bisher konnte man
dieses
Wahlrecht auch tageweise ausüben. Ab 2012 geht das nicht
mehr. Dann werden die Kosten für
öffentliche Verkehrsmittel nur noch
berücksichtigt, wenn deren Gesamtsumme die Entfernungspauschale in
Höhe von 4.500 Euro für das Gesamtjahr
übersteigt. Besonders Park & Ride
nutzende Pendler werden es künftig schwerer
haben, höhere Kosten für den öffentlichen
Nahverkehr geltend zu machen. Kindergeld und Kinderbetreuungskosten
• Ab 2012 zählen Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahren
stets zu den Sonderausgaben. Die
bisherigen Einschränkungen,etwa die Unterscheidung in
berufsbedingte und nicht berufsbedingte Betreuungskosten, entfallen.
Für Eltern wird es dadurch
einfacher, ihren Betreuungsaufwand
geltend zu machen.
• Im neuen Jahr entfällt die Einkommensprüfung bei in
Ausbildung befindlichen Kindern ab 18
Jahren. Kinder unter 25 Jahren, die
sich in einer ersten
Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden,
werden dann unabhängig von der
Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind
berücksichtigt. Eltern erhalten dadurch
ohne Einschränkung Kindergeld
und Kinderfreibeträge. Bei
einer Zweitausbildung entfallen
Kindergeld und -freibeträge nur dann,
wenn
neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden
ausgeübt wird.
• Ab 2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug für Kosten einer
Erstausbildung bzw. eines Erststudiums von 4.000 auf
6.000 Euro. Auszubildende und Studenten
können dann ein Drittel höhere
Ausbildungskosten geltend machen. Kapitaleinkünfte
• Sparer besitzen künftig kein Wahlrecht mehr, ob die Kirchensteuer
auf Kapitalerträge durch das
Kreditinstitut einbehalten wird oder die
Festsetzung erst im Veranlagungsverfahren
beim Finanzamt erfolgt. Durch
eine jährliche Regelabfrage beim
Bundeszentralamt für Steuern erfahren Banken
die Konfessionszugehörigkeit
ihrer Kunden und können so die
Kirchensteuer gezielt entsprechend der Religionszugehörigkeit
erheben.