Bevor Sie sich mit speziellen Fragen mit uns in Verbindung setzen, prüfen
Sie bitte, ob diese Fragen nicht im gesamten Menü von uns
bereits beantwortet worden sind.Wir beantworten grundsätzlich nicht anonyme Anfragen, hierfür würden Sie
sicherlich Verständnis haben und an unsere Stelle auch so tun.Wir verlangen keine Gegenleistung für die exakten Antworten auf Ihre unverbindliche Anfragen über unser Onlinekontaktformular, wie es bei anderen Agenturen üblich ist!
Bevor Sie sich mit speziellen Fragen mit uns in Verbindung setzen, prüfen Sie bitte, ob diese Fragen nicht im Menü unter anderem in: "Der Ablauf" "Notwendige Dokumente", "Bedingungen der Kommunen", und "Wichtige Informationen" von uns bereits beantwortet worden sind. Dann müssen Sie über das online Kontaktformular unter "Kontakt" (bitte alle Felder ausfüllen) mit uns den ersten Kontakt aufnehmen. Bereits Entschlossene drucken das Auftragsformular auf der Seite "Service & Preise" aus, und senden ihn vollständig ausgefüllt gleich mit Kopien von den Dokumenten an uns zur Prüfung.
Bei der Versendung den in Originalen notwendigen Dokumenten bitten wir Sie, Sendungen innerhalb Deutschland nur per Eil Express Brief für 7,50 € bis 9,50 € zu senden, nach Dänemark nur per Eil Express International Luftpost für 7,50 € bis 9,50 € zu senden, diese Sendungen werden national innerhalb von1 Arb.Tages, nach Dänemark innerhalb von 2 Arb.Tagen sicher zugestellt, ween der Sendung bei der Post bis 14:30 h abgegeben worden ist. .......................................................................................................................................
Inhaber eines Schengener Visums mit dem Vermerk: - "Nicht zur Eheschließung" oder "Nicht zur Eheschließung und Wohnsitzaufnahme" können ab 15.09.07 leider nicht mehr in Dänemark heiraten, laut den Anweisungen des dänischen Familienministeriums und der Grenzpolizei. Für mehr Info rufen Sie uns an.
- Inhaber eines nationales Visas für einen EU-Staat können nicht in Dänemark heiraten, für mehr Info rufen Sie uns an.
- Der Vermerk "Gilt nicht für Wohnsitzaufnahme" hat nach wie vor keine Auswirkungen auf die Eheschließung in Dänemark, d.h., dass mit dieser Vermerk nach wie vor in Dänemark geheiratet werden darf.
Haben Sie bitte Verständnis, dass exakte Auskünfte über die notwendigen Papiere für heiraten in Dänemark in einem konkreten Fall Ihnen erst durch Auftragserteilung mitgeteilt wird.
Kirchliche Trauung kann
innerhalb der Landeskirche oder einer anderen Kirchen, in denen der Priester berechtigt
ist, die Ehe zu führen stattfinden, dass ist nur dann möglich, wenn eine der Parteien
entweder der nationalen Kirche oder der religiösen Gemeinschaft Dänemarks gehört.
Registrierte
Partnerschaften sind nur dann möglich, wenn mindestens eine der Parteien seinen
Wohnsitz in Dänemark hat und die dänische Staatsangehörigkeit besitzt, oder wenn
beide Parteien Ausländer sind und in Dänemark in den letzten 2 Jahren ihren Wohnsitz haben, oder
wenn man sich in Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden oder Holland seinen
Wohnsitz hat und die Staatsbürgerschaft von einem dieser Länder besitzt.
Für heiraten in Dänemark im Allgemein benötigen Sie folgende Dokumente:
1. Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis in EU - Staaten oder gültigem Schengenvisum, für deutsche und EU-Staatsangehörige ist der Ausweis ausreichend; ausländische Partner, die aus nicht-EU Länder kommen und kein Schengener Visum benötigen müssen einen Einreisestempel in Schengener Raum in Ihrem Reisepass nachweisen können;
2. Geburtsurkunde (nicht in allen Kommunen notwendig), falls nicht in deutsch oder englisch - mit Übersetzung;
3. Aktuelle Familienstandsbescheinigung
Für Deutsche:
"Aufenthaltsbescheinigung" / "Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt" mit Angaben des Familienstandes, die Anmeldeadressen müssen mindestens 1 Jahr zurück nachgewiesen werden können. Diese Bescheinigung bekommen Sie im zuständigen Bürgerbüro/ kommunale Administration;
Für allen anderen Staatsangehörigen: ist in fast allen Standesämtern Dänemarks notwendig eine Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung vom Heimatland, ausgestellt durch eine im Heimatland zuständige Behörde oder durch die Botschaft/ Konsulat in EU. Falls diese nicht möglich ist zu beschaffen, reicht in manchen Standesämtern eine Eidesstaatliche Erklärung/Affidavit mit Apostille oder Legalisierung aus dem Heimatsland, bzw. konsularische Bestätigung - dies gilt nur für manche durchaus bekannte Länder und nicht für alle Standesämter!
Falls der Ausländer in einem anderen Land als Heimatland wohnt, benötigt er zusätzlich einen Aufenthaltsbescheinigung / Meldebescheinigung / Wohnsitzbescheinigung mit den Familienstandsangaben auch aus diesem Land.
Abgesehen davon, arbeiten wir zusammen mit den wenigen Standesämtern, wo eine Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung vom Heimatland GARNICHT notwendig ist, dort reicht nur eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung / Meldebescheinigung / Wohnsitzbescheinigung mit Familienstandsangaben, dort einen Trauungstermin (ohne Pflichtübernachtungen bzw. mit nur 1 Übernachtung) zu buchen können Sie aber nur im Voraus, ausgenommen unser Angebot "Extra Blitz Eheschließung in 24 Std."
4. Falls keine Aufenthaltsbescheinigung vorliegt, benötigen Sie noch eine aktuelle Melde,- oder Wohnbescheinigung mit den Angaben über den aktuellen Familienstand.
5. Falls ein oder beide Partner bereits verheiratet waren, vollständiges rechtskräftiges Scheidungs- urteil oder eine Scheidungsurkunde bzw. die Sterbeurkunde.
Achtung, wichtig: das Scheidungsurteil muss einen Rechtskraftvermerk enthalten, der eine Unterschrifft und einen runden Gerichtstempel beinhaltet! Wenn diese aus nicht - EU Staaten, dann mit Apostille oder konsularische Legalisierung - siehe im Menü "Richtig legalisieren".
Alle Scheidungsurkunden bzw. Sterbeurkunden aus der Ländern, die Haager Übereinkommen über
Apostille unterschrieben haben, müssen diese auf das Original Urkunde/
Urteil einbringen, da dänische Gesetze so vorschreiben.
Für
die Urkunden/Urteile aus allen EU-Ländern so wie aus USA und manchen anderen Ländern ist eine Apostille nicht notwendig.
- In Scheidungsfällen wird sich die Bearbeitungszeit um ca. 2 Wochen verlängern, da die Urkunden von den Juristen in dänischen Standesämtern geprüft und beglaubigt werden müssen;
- Ausländische Urkunden müssen am besten von einem in Deutschland zugelassenen Übersetzer übersetzt werden, wenn nicht, dann bitte beglaubigt ins Deutsche oder Englische übersetzen; - Ausländische Scheidungen müssen (ausgenommen deutsche Scheidungen) im Original im Voraus vorgelegt werden - so fordern es fast ausschliesslich alle Standesämter;
- In Dänemark werden Trauungen in Deutsch, Englisch und Dänisch durchgeführt. Wenn einer der beiden Partner mindestens eine der Sprachen nicht beherrscht, muss ein Dolmetscher bei der Trauung anwesend sein, Kosten hierfür tragen Sie. Beim dolmetschen aus der russischen, ukrainischen oder polnischen Sprachen stehen wir Ihnen persönlich bei der Bestellung des Vollservices, Blitzservices und Extra Blitz Services kostenlos zur Verfügung;
- die dänische Heiratsurkunde ist automatisch gültig in Deutschland, leider wird die Apostille (Überbeglaubigung) auf dänischen Eheurkunden durch deutsche Ämter trotzdem fast immer und überall verlangt, in allen anderen Ländern ist die Eheurkunde ohne Apostille überhaupt nicht gültig, sofern die Urkunde nicht Apostille bzw. konsularische Legalisierung enthalten. Sollten Sie dies benötigen, bestellen Sie diese gleich mit der Eheschließung, wir bieten auch diesen schnellen Service für Sie an.
Wir vermitteln Übernachtungen bei Notwendigkeit grundsätzlich nur in Ferienwohnungen, Ferienappartements, Gasthäusern, Pansionen und Ferienhäusern, damit Ihr Aufenthalt in Dänemark Ihnen nicht zu teuer wird. Sie können gerne auch in einem Hotel wohnen, aber in diesem Fall tragen Sie selbst die Kosten der Preisdifferenz. Dies kündigen sie bitte vorzeitig an. Bearbeitungszeiten seitens Standesämter. Ab
Anfang Januar 2007 müssen alle Scheidungsurteile/ Scheidungsurkunden
nicht mehr von den Staatsämtern anerkannt werden, sondern diese werden
direkt beim Standesamt durch Juristen geprüft und anerkannt,
momentan muss man aber mit mindestens 2 Wochen Anerkennungszeit
rechnen. Hier empfiehlt sich daher im Voraus die Scheidungsurteile
anerkennen zu lassen.
Diesbezüglich bitten wir alle, die Ihre Dokumente für geplante Heirat in Dänemark früher an uns versenden
können, dies auch zu tun, denn für Frühbucher gibt es dann die 100%
Sicherheit, den gewünschten Heiratstermin und guten aber nicht
kostenspieligen Service und bzw. Ferienwohnung/Appartement zu bekommen.
Gewisse
Engpässe bei bestimmten Kommunen oder Daten sind in der Ferienzeiten,
meistens im Juli-August und ab Ende November bis Ende Dezember
in allen Standesämtern unvermeidlich.
Die Trauungen zwischen Weihnachten und Neujahr so wie an Sonntagen und an dänischen Feiertagen sind nicht möglich.
Im übrigen schwanken so wie so die Bedingungen von Kommune zu Kommune.
Da es immer gesetzliche Änderungen geben kann, sind langfristige juristische Voraussagen und Prognosen nicht möglich.
Bei Fragen oder Unklarheiten, nachdem Sie alle die von uns für Sie auf dieser Webseite vorbereiteten Informationen gelesen haben, und trotzdem noch nicht alles verstanden haben, können Sie jederzeit unverbindlich Kontakt über das "Kontaktformular" mit uns aufnehmen, schreiben Sie oder rufen Sie uns einfach an!
Alle Angaben unter vorbehalt, siehe Haftungsausschluss.
DAS IST SCHON ALLES WICHTIGE FÜR DAS HEIRATEN IN DÄNEMARK!!!
Namensänderung nach Eheschließung.
Ab dem 01.04.2006 nach den Namensgesetzänderungen in Dänemark ist die Namensänderung bei der Eheschließung nicht mehr möglich. Dieses können Sie in Ruhe nach Apostillierung Ihrer Eheurkunde in Deutschland oder in jedem anderen Land nach deren Recht erledigen, über die notwendigen Schritte lesen Sie bitte im Menü "Heiraten im Ausland Broschüre".
Steuerrechtliche
Anerkennung nach den Heirat Dänemark.
Eine internationale Eheurkunde,
die Sie in Dänemark bei der Heirat bekommen haben,
ist genauso in Deutschland/EU rechtlich und steuerlich ab den Datum der Eheschließung
gültig, wie es auch eine deutsche
Eheurkunde ist.
Sie können mit der dänischen Eheurkunde (mit Apostille) bei der nächsten
Einkommen-
steuererklärung Ihre Veranlagung beantragen und diesem Antrag muss
und wird
anstandslos stattgegeben. Dafür nach der Eheschließung:
- Unter
Vorlage der Original Eheurkunde mit Apostille beantragen Sie in Ihrem
Bürgerbüro
Änderung
Ihres aktuellen Familienstandes von „Ledig/Geschieden/Verwitwet“ auf „Verheiratet“,
danach
beantragen Sie auch dort die Änderung der Steuerklasse in Ihrer aktuelle Steuerkarte
- Bei
der nächsten Einkommensteuererklärung geben Sie im Mantel der Steuererklärung
Ihre
Änderungen
an (Familienstand, Datum der Eheschließung, Namen und Adresse der Ehegatten
u.a.)
und legen Sie eine Kopie der Eheurkunde mit Apostille der Steuererklärung bei.
- Diese
Änderungen sind nur dann möglich, wenn der Ehegatte in Deutschland oder in EU sich
bereits
aufenthaltsrechtlich legitim aufhält.
Verpflichtende Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland
Nach der am 28. August 2007 in Kraft getretenen neuesten Fassung des
Aufenthaltsgesetzes
müssen ausländische Ehepartner, die nach
Deutschland ziehen möchten, schon bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
einfache Deutschkenntnisse nachweisen (Start Deutsch 1/ Stufe A 1).
Der Grund: ausländische Partner sollen sich
in Deutschland vom Anfang an zumindest auf einfache Art auf Deutsch
verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. So soll
die neue gesetzliche Regelung nachziehenden Ehegatten die Integration
in die deutsche Gesellschaft erleichtern. Gleiche Regelungen im Ausländergesetzen haben fast alle EU-Länder.
Ausnahmen von der Erfordernis des Sprachnachweises für Deutschland finden Sie auf nachfolgendem Merkblatt:
Außerdem, die Gesetzänderung v. 28.08.2007 sieht noch vor, dass:
Ein visumpflichtiger Ausländer, der mit einem Schengen-Visum in
das Bundesgebiet mit den Ziel einreist, zum deutschen Familienangehörigen
nachzuziehen (z.B. Heirat eines Deutschen in Dänemark), kann unter den Voraussetzungen des §
39 Nr. 3 AufenthV den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach
der Einreise stellen, obwohl er im Visumantrag nach eigenen Angaben zu touristischen
Zwecken begehrt und nur deswegen ein Schengen-Visum ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erhalten kann. Dabei wird das Visum für den
Kurzaufenthalt entgegen dem angegeben Zweck für einen auf Dauer angelegten Aufenthalt, für
den von vornherein ein nationales Visum erforderlich ist, genutzt und
somit die Beteiligung der Ausländerbehörde umgangen. In diesem Fall macht er gezielt
unrichtige Angaben, um ein Schengen-Visum zu erhalten, und kommt dennoch in
den Genuss des § 39 Nr. 3 AufenthG. In Interesse einer einheitlichen Handhabung des § 39 Nr. 3
AufenthV sollte klargestellt werden, das die Vergünstigung nur dann gilt, wenn der
Anspruch nach der Einreise entsteht und damit ein von vornherein beabsichtigter
Wechsel des angegebenen Aufenthaltszwecks ausgeschlossen werden.
Ansonsten kann über ein Schengen-Visum ein Daueraufenthaltsrecht trotz unrichtiger
Angaben hinsichtlich des Aufenthaltszwecks erlangt werden.
Stand 05.03.10
Falls Sie in Dänemark krank werden
Alle
Touristen haben Anspruch auf kostenlose Behandlung in dänischen
Krankenhäusern im Falle plötzlicher Krankheit, Unfall, Geburt oder
unerwarteter Verschlechterung eines chronischen Leidens. Die Deutschen und alle, die über ihre Krankenkasse ein Anrecht auf kostenlose
ärztliche Behandlung und Rückerstattung von Arzt-, Zahnarzt- und
Medikamentenkosten haben, können in Dänemark behandelt werden. Bitte nehmen Sie die Europäische
Krankenversicherungskarte, die Ihre Krankenkasse ausstellt, mit zur
Behandlung und zum Medikamenteneinkauf. Wer nicht durch die
Pflichtversicherung gedeckt ist,
sollte eine Reisezusatzversicherung abschließen. Außerhalb der normalen
Sprechzeiten (8 – 16 Uhr) und am Wochenende wenden Sie sich an
den nächsten ärztlichen Notdienst. Unter laegevagten.dk finden Sie die Notfallnummern Ihrer Urlaubsregion. Bei akuter Gefahr wählen Sie die Notruf-Nr. 112.