Achtung! Es kommt manchmal vor, dass zuständiges Standesamt bzw. der Standesbeamter in Einzelfall eine zusätzliche Bescheinigung verlangen kann. Außerdem können Standesämter verlangen, dass der Ausländer bei der Eireise seinen Reisepass und Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis für die Prüfung bei der Grenzpolizei vorzeigt.
NB! Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten und Anforderungen den Wunsch Standesämter:"Bediengungen der Kommunen" im Menü so wie in "Servise und Preise"!
NB! Alle Dokumente, die in Originalsprache nicht in Deutsch, Englisch oder Dänisch sind, müssen in Übersetzter Form, von einem beeidigten Übersetzer.
NB! Wir arbeiten grundsätzlich nur mit dem Auftrag, zu finden unter "Service und Preise - bitte ausdrucken, ausfüllen und gescannt oder per Fax/Brief an uns senden.
Für EU-Bürger:
1. Gültiger Ausweis oder Reisepass;
2. Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde (nicht in allen Kommunen erforderlich);
3. Eine
erweiterte Meldebescheinigung (d.h. mit Vermerk der Staatsangehörigkeit und des
Zivil- standes) oder eine erweiterte Aufenthaltsbescheinigung (mit dem selbem Vermerk)nicht
älter als 4 Monate, bei Ihrer Meldebehörde erhältlich. Diese Bescheinigungnicht die Aufenthaltserlaubnis ist und steht jedem zu, der in Deutschland und in meisten EU-Staaten angemeldet ist.
4. Alle "nicht-Deutsche" EU-Bürger mit Wohnsitz in einem anderen Staat als Heimatland müssen eine Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland oder zuständigen konsularischen Vertretung in Deutschland ggf. mit Übersetzung, nicht älter als 4 Monate vorlegen, dies ist eine Voraussetzung in fast allen dänischen Standesämtern. Dies betrifft auch die EU-Bürger, die in anderen EU Ländern oder in einem anderem Land als eigene ansässig sind. Wir arbeiten zusammen mit den wenigen Standesämtern, wo diese Ledigkeit Bescheinigung nicht notwendig ist! Es reicht aus, einen Aufenthaltsbescheinigung bzw. Meldebescheinigung mit Familienstandsangaben vorzulegen.
5. Falls geschieden oder verwitwet, vollständiges Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde von Ex-Partner, der Auszug aus dem Familienbuch allein ist nicht ausreichend.
Sollte eine frühere Ehe vorhanden gewesen sein, benötigen wir darüber hinaus folgendes: Scheidung: - Scheidungsurteil -
Vollständiges rechtskräftiges Originalscheidungsurteil (Dokument "Urteil, In Namen des Volkes")
versehen mit dem Rechtskraftvermerk des Gerichts. Zum Beispiel muss ein
deutsches Scheidungsurteil den Vermerk beinhalten: „Dieses Urteil ist
rechtskräftig seit dem (Datum)“ - Scheidungsurteile müssen, bevor Sie einen Termin zur Anmeldung/Trauung bekommen können, in Originalsprache und mit Übersetzung zur Gutheißung beim Standesamt vorgelegt werden. Auszug aus dem Familienbuch oder nur Übersetzungen allein sind nicht ausreichend und werden nicht akzeptiert. Als Nachweis der Scheidung gilt nur ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Scheidung oder Auflösung des Partnerschafts. Todesfall: - Sterbeurkunde -
nicht deutsche Sterbeurkunden müssen, bevor Sie einen Termin zur Anmeldung/Trauung bekommen können, in Originalsprache ggf. mit Übersetzung zur Gutheißung
beim Standesamt vorgelegt werden. Auszug aus dem Familienbuch oder nur Übersetzungen allein sind nicht ausreichend und werden als Nachweis nicht akzeptiert.
Falls Namensänderungen vorgenommen sind, die Namensänderungsnachweise sind auch vorzulegen.
Achtung! Alle Scheidungsurteile, Scheidungsurkunden und
Sterbeurkunden (in fast allen Standesämter) müssen im Voraus im Original
uns zugeschickt werden, da wir diese zusammen mit Kopien anderen
notwendigen Dokumenten dem Juristen im jeweiligen Standesamt zur
Prüfung im Voraus vorliegen müssen (es gibt Außnahmen). Für nicht EU-Bürger (mit Übersetzungen in Deutsch oder Englisch): 1. - Gültiger Reisepass mit gültigem Schengen-Visum bzw. Anreisestempel in dem Schengener Raum, oder Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung (nur nach §81 Ab. (4) AufenthG); 2. - Geburtsurkunde im Original und Übersetzung in Deutsch o. Englisch (nicht in allen Kommunen erforderlich) 3. - Familienstandsbescheinigung, nicht älter als 4 Monate, aus allen Aufenthaltsländern seit dem Erreichen des heiratsfähigen Alters und vom jetzigen Wohnort (falls unterschiedlich) - wir arbeiten auch mit Standesämter, wo diese nicht notwendig ist! Es reicht aus,
einen Aufenthaltsbescheinigung bzw. Meldebescheinigung mit
Familienstandsangaben vorzulegen, wenn die Person angemeldet ist.
- Die Familienstandsbescheinigung muss angeben: - Geburtsdatum - Geburtsort - aktuelle Adresse - Staatsangehörigkeit - aktuellen Familienstand Das heisst, es werden nur folgende Dokumente über Familienstand akzeptiert:
a) Ledigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland oder aus dem konsularischen Vertretung (Botschaft) nicht älter als 4 Monate, falls nicht im Deutsch oder Englisch mit Übersetzung
und noch
b) Eine
erweiterte Meldebescheinigung (d.h. mit Vermerk der Staatsangehörigkeit und des
Zivil- standes) oder eine Aufenthaltsbescheinigung (mit dem selbem Vermerk)nicht
älter als 4 Monate, bei Ihrer Meldebehörde erhältlich. Diese Bescheinigungnicht die Aufenthaltserlaubnis
ist und steht jedem zu, der in Deutschland und in meisten EU-Staaten oder in Nicht-EU Ausland angemeldet ist.
NB! In Regel können eigene Eidesstattliche Versicherungen nicht amtliche
Familienstandsbescheinigung ersetzen, dienen nicht als Nachweis des
Familienstandes und werden von den dänischen Standesämter nicht akzeptiert. Ausnahmen: Sonderregelung für russische und ukraunische Staatsangehörige * - so wie für zivile US-Bürger, die einen Affidavit bei einer US-Botschaft einholen können.
4. Falls geschieden oder verwitwet: das Original rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde mit Apostille bzw. Legalisierung oder Sterbeurkunde - mit Original Übersetzung. 5. Familienstandsbescheinigung (in Deutschland Aufenthaltsbescheinigung) nicht älter als 4 Monate aus allen Aufenthaltsländern seit dem Erreichen des heiratsfähigen Alters und vom jetzigen Wohnort (falls unterschiedlich) - (Es gibt trotzdem einpaar Kommunen, die diese Bescheinigungen nicht verlangen);
Achtung! Alle Scheidungsurteile,
Scheidungsurkunden und Sterbeurkunden, die außerhalb der Europäischen
Union, (ausgenommen USA, Kanada, New Zealand, Australien, u.a.)
ausgestellt wurden, müssen im Voraus im Original und mit
Legalisierung oder Apostille eingereicht werden. Die volle Legalisierung
(alle Stempel, Daten, Vermerke und Unterschriften) müssen auch in
übersetzter Form vorliegen. Alle Dokumente aus EU sind auch ohne Apostille für Dänemark gültig.
Falls Namensänderungen vorgenommen sind, die Namensänderungsnachweise.
NB! Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten den Wunsch Standesämter: "Bediengungen der Kommunnen" ....................................................................................................................................................................... Für Bürger aus USA (civil): - Reisepass mit den Einreisestempel oder Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung (nur nach §81 Ab.
(4) AufenthG); - Geburtsurkunde (nicht überall erforderlich); - Marriage License oder Affidavit** (Eine Eidesstaatliche Erklärun) nicht älter als 4 Monate; - Falls geschieden oder verwitwet: absolut divorce oder Ffnal judgement bzw. death certificate (das Original muss uns im Voraus vorliegen). **A Certificate of Free Status stating that you are legally free to marry. This document may be obtained at the U.S. Embassy in Berlin or at a U.S. Consulate. NB! Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten den Standesämter: "Bediengungen der Kommunen" im Menü! ......................................................................................................................................................................... Für in EU stationierten U.S. Army Angehörige: - Militärische ID-Card - Geburtsurkunde - Heiratserlaubnis von zuständigen Commander/Befehlshabenden/Kommandanten (Permission for marriage) mit einem Statement des jetzigen Familienstandes (Affidavit) vom Militärnotar mit Statement über aktuelle Familienstand, nicht älter als 4 Monate (beim manchen Standesämtern nicht älter als 2 M-te); - Falls geschieden oder verwitwet: absolut divorce oder final judgement bzw. death certificate (Original im Voraus); - Legale Einreise durch "Leave Order" vom Befehlshabenden/Kommandanten; - Die letzteUS Steuererklärung im Original/ Latest Tax declaration original (gilt nur für manche Standesämter). NB! Please note the turnaround wish Marryage registry office: "Bediengungen der Kommunen"! ............................................................................................................................................................................. U.S. Army and U.K. Army members, who are stationed in Germany must instead of - ID Card; - Birth certificate; if unable to obtain one, showing the valid travel document with presence of place of birth will be sufficient; - a “Certificate of marital status” hand in a “Permission for marriage” issued by their Commander with their present marital status and address,no older than 4 months; - You must also be able to document legal stay in Denmark "Leave Order"; - Latest Tax declaration original (in some register offices only).
The decree should be submitted in the original must approve on West Areal Agency 1-2 Week before you will be able to get an appointment - complete original divorce decree, legally signed, the endorsement must bear the text ‘The Decree of Divorce has not been and cannot be appealed to a higher court. The parties are free to remarry’.
NB! Please note the turnaround wish Marryage registry office: "Bediengungen der Kommunen"! ........................................................................................................................................................................... Legalisierung / Apostille: - Legalisierung: Dreigeteilte Verifikation des Originaldokuments (nicht Kopie des Originals) durch das Innen(oder Justiz)- und Außenministerium des Landes in dem das Dokument ausgestellt wurde sowie der dortigen dänischen oder deutschen Botschaft. - Apostille: Eingliedrige Verifikation des Originaldokuments (nicht Kopie des Originals) durch das Außenministerium (in manchen Ländern Justuzministerium) des ausstellenden Landes.
Haager Apostille Überabkommen / Länder: http://www.hcch.net/index_en.php?act=conventions.status&cid=41#legend ............................................................................................................................................................................ * In den Ländern Russland, Ukraine u.a. die Ledigkeitsbescheinigungen (Russland Form Nr. 35, in der Ukraine Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung) von dem zuständigen Standesamt gesetzgebend nicht mehr vorgesehen ist und wird nicht mehr ausgestellt. Daher bei der Einreise mit einen Schengener Visum aus dem Heimatland mitbringen: - eine Eidesstattliche Erklärung über den aktuellen Familienstand, abgegeben beim Notar, die am bestens noch mit eine Apostille auf dem Original versehen ist (für manche Standesämter ein Muss), nicht älter als 4 Monate;
- oder eine Eidesstattliche Erklärung beim einem deutschen/EU Notar abgeben, unter Vorlage dieser Erklärung bei der konsularischen Vertretung (Botschaft) in Deutschland oder in EU eine Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung bekommen kann (falls nicht in Deutsch oder Englisch - mit Übersetzung), nicht älter als 4 Monate.
Trotz diese Auflistung erfolgt eine
Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente immer individuell
- die notwendigen Unterlagen sind selbstverständlich immer abhängig vom
Background beider Partner. Der wechselt mit jedem Paar und individuellen Anforderungen jeweiligen Standesamt, ein
“Patentrezept” für alle Paare gibt es deshalb nicht. Außerdem, nach dänischen Gesetzen dürfen Standesämtern in bestimmten Fällen auch zusätzliche Bescheinigungen anfordern.
Unsere
Paare erhalten zusätzlich Anfahrtsbeschreibung, Stadtplan und
Ablauf-Informationen. Bei Bedarf nennen wir jedem Paar Hotels mit Adresse, das Paar nimmt seine Buchung selbst im eigenen
Namen vor. Dies ist nur schwer für Trauungen mit 2-3 Pflichtübernachtungen zu erfüllen, da dort die Quittung für die Übernachtungen schon bei der Anmeldung vorzulegen ist.
Die Namensänderung bei der Eheschließungen in Dänemark, wenn beiden Partner nicht den Wohnsitz in Dänemark haben, seit 01.04.2006 nicht möglich ist. Die Namensänderung können Sie nach der Eheschließung mit der apostillierten Eheurkunde im Ihrem Land vornehmen, mehr dazu im Menü unter "Heiraten-im Ausland-Broschürre".
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