Notwendige Dokumente & Unterlagen für Ihre Hochzeit in Dänemark
Bei uns benötigen Sie keine Geburtsurkunden oder Ehefähigkeitszeugnisse, dies macht Ihre Ehe nicht weniger legal. Wenn Sie bei uns heiraten, ist Ihre Ehe in anderen Länder absolut legal, die dänische Ehe ist mit den EU-Gesetzen konform, in anderen Ländern mit Apostille bzw. Legalisation, ob mit Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnissen oder ohne!
Sie benötigen folgende Dokumente:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass, dann bitte alle Seiten ohne Ausnahme von Vorderseite Umschlag/Cover bis Hinterseite Umschlag/Cover am Ende
Ledig:
- Bei festem Wohnsitz in EU, eine erweiterte Meldebescheinigung mit folgenden Angaben: Namen, ggf. Geburtsnamen, Geburtsdatum & Ort, Geschlecht, Familienstand, aktuelle Adresse. Falls nicht in Deutsch oder Englisch - mit beeidigter Übersetzung
- Für Personen, die in EU weniger als 1 Jahr gemeldet sind, zusätzlich Ledigkeit/Familienstand Nachweis entweder aus der Botschaft Ihres Landes, oder aus dem Heimatland, falls dieses kein EU Land ist, dann mit Apostille oder Legalisation, für EU-Bürger reicht eine erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstandsangaben aus dem Ort letztes Wohnsitzes, wenn dieser länger als 1 Jahr besteht
- Falls ledig und kein fester Wohnsitz in EU - eine amtliche Ledigkeit/Familienstand Nachweis mit Apostille oder Legalisation, nicht älter als 4 Monate zum Tag der Trauung, falls nicht in Deutsch oder Englisch - mit beeidigter Übersetzung
Geschieden oder verwitwet:
- Falls in EU-Land geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
- Falls im nicht-EU-Land geschieden oder verwitwet, muss das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde apostilliert oder legalisiert werden, Informationen hierzu finden Sie hier
- Bei festem Wohnsitz in EU, eine erweiterte Meldebescheinigung mit folgenden Angaben: Namen, ggf. Geburtsnamen, Geburtsdatum & Ort, Geschlecht, Familienstand, aktuelle Adresse. Falls nicht in Deutsch oder Englisch - mit beeidigter Übersetzung ,
- Falls kein fester Wohnsitz in EU - eine amtliche Ledigkeit/Familienstand Nachweis mit Apostille oder Legalisation
Nicht EU-Bürger werden die Echtheit ihrer Beziehung belegen müssen, um gegenüber der dänischen Prüfungsbehörde gesetzlich verbotene Scheinehe auszuschließen, die Prüfungsbehörde ist verpflichtet neben der Dokumente und Echtheit der Beziehung zu überprüfen. Währen der Bearbeitung teilen wir Ihnen genau mit, wie das zu Erbringen ist. Natürlich müssen Sie keine sehr private Einzelheiten preisgeben, dies ist nicht notwendig.
- Vollständiger Reisepass, alle Seiten ohne Ausnahme von Vorderseite Umschlag/Cover bis Hinterseite Umschlag/Cover am Ende
- Zusätzlich entweder einen gültigen EU-Aufenthaltstitel oder ein beliebiges Schengenvisum bzw. EU-Nationalvisum in ein der Schengen-Länder, aus Visafreien Länder darf Aufenthalt im Schengenraum 90 Tagen innerhalb den letzten 180 Tagen nicht übersteigern
Ledig:
- Bei festem Wohnsitz in EU, eine erweiterte Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung mit folgenden Angaben: Namen, ggf. Geburtsnamen, Geburtsdatum & Ort, Geschlecht, Familienstand, aktuelle Adresse. Falls nicht in Deutsch oder Englisch - mit beeidigter Übersetzung
- Für Personen, die in EU weniger als 1 Jahr gemeldet sind, zusätzlich Ledigkeit/Familienstand Nachweis entweder aus der Botschaft Ihres Landes, oder aus dem Heimatland, falls dieses kein EU Land ist, dann mit Apostille oder Legalisation, für EU-Bürger reicht eine erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstandsangabe aus dem Ort letztes Wohnsitzes, wenn dieser länger als 1 Jahr besteht
- Falls ledig und kein fester Wohnsitz in EU - eine amtliche Ledigkeit/Familienstand Nachweis mit Apostille oder Legalisation, nicht älter als 4 Monate zum Tag der Trauung
Geschieden oder verwitwet:
- Falls in EU-Land geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
- Falls im nicht-EU-Land geschieden oder verwitwet, muss das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde apostilliert oder legalisiert werden, Informationen hierzu finden Sie hier
- Bei festem Wohnsitz in EU, eine erweiterte Meldebescheinigung mit folgenden Angaben: Namen, ggf. Geburtsnamen, Geburtsdatum & Ort, Geschlecht, Familienstand, aktuelle Adresse. Falls nicht in Deutsch oder Englisch - mit beeidigter Übersetzung
- Für nicht-EU Bürger, die weniger als 1 Jahr in EU angemeldet sind, zusätzlich Ledigkeit/Familienstand Nachweis entweder aus der Botschaft Ihres Landes, oder aus dem Heimatland, falls dieses kein EU Land ist, dann mit Apostille oder Legalisation
- Falls kein fester Wohnsitz in EU - eine amtliche Ledigkeit/Familienstand Nachweis mit Apostille oder Legalisation
Nicht EU-Bürger werden die Echtheit Ihrer Beziehung belegen, um gegenüber der dänischen Prüfungsbehörde eine Scheinehe auszuschließen, denn in Dänemark gibt es gesetzlich ein Scheineheverbot, und die Prüfungsbehörde ist verpflichtet, neben Dokumenten auch diese Prüfung durchführen.
- - ID-Card
- - Heiratserlaubnis von zuständigen Commander (Permission for marriage) mit einem Statement des jetzigen Familienstandes
- - Falls geschieden oder verwitwet: Absolut oder Final Divorce bzw. Certificate on death
- - Leave Order
Sie müssen Ihren vollständigen Status Quo in einem bestimmten Dokument nachweisen. In vielen Länder ist es ein aktueller Auszug aus dem Personenregister, in Deutschland ist es die Erweiterte Meldebescheinigung, die bei dem Bürgerbüro in Ihrer Gemeinde einzuholen ist. Den Familienstand muss über den Zeitraum von mehr als ein Jahr dokumentieren.
Außerdem sollte das Brautpaar eine gemeinsame Sprache sprechen.
Eventuelle weitere Anforderungen seitens des dänischen Familienministeriums listen wir unseren Paaren nach Auftragsvergabe und Zahlungseingang auf.
Damit wir Ihnen genau sagen können, welche Dokumente Sie benötigen, rufen Sie uns einfach an und geben uns die folgenden Daten von Ihnen:
- Partnernamen
- Staatsangehörigkeiten
- Familienstand (ledig, geschieden, verwitwet)
- Falls geschieden oder verwitwet, in welchem Land
- Falls nicht EU-Bürger, welchen Status haben Sie im Schengenraum, Visum oder Aufenthaltsgenehmigung, wenn letzteres, für welches Land?
- Festwohnsitz beider Partner
- gewünschter Trauungstermin.
Übersetzungen: Alle Dokumente, die nicht in der deutschen, englischen oder dänischen Sprache sind, müssen in eine von diesen Sprachen durch zertifizierten/beeidigten Übersetzer übersetzt sein, wir benötigen beide Dokumente, das Original und die Übersetzung.
Trotz dieser Informationen ist die Liste der erforderlichen Dokumente immer individuell, es gibt kein einfaches „Patentrezept“ für alle. Welche Unterlagen nötig sind, ist immer abhängig vom Background beider Partner.
Legale Einreise nach Dänemark mit Fiktionsbescheinigung: Eine legale Einreise nach Dänemark mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG anstatt eines Aufenthaltstitels ist nur mit Abs. 4 erlaubt; also wenn in der Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG der Absatz 4. angekreuzt ist, „Aufenthaltstitel als fortbestehend“ und im Zusammenhang mit bereits abgelaufene Aufenthaltstitelkarte, auf die diese Fortbestehung sich beziehen.
Inhaber einer „Aufenthaltsgestattung“, „Duldung“, „Aussetzung der Abschiebung“, „Grenzübertrittsbescheinigung“ oder „Ausreiseaufforderung“ können nicht in Dänemark heiraten.
Die dänische Ehebedingungen sind etwas anders als die in Deutschland, auch wenn Sie außer weniger Dokumenten, in manchen Fällen auch etwas von sich Privates bekannt geben müssen, bleibt die Eheschließung in Dänemark weiterhin sehr attraktiv, weil nach wie vor sind die Trauungen bei uns in Dänemark bedeutend schneller und mit viel weniger Dokumenten möglich.