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Notwendige Dokumente & Unterlagen für Ihre Hochzeit in Dänemark

Bei uns benötigen Sie auch nach der Gesetzesnderung keine Geburtsurkunden oder Ehefähigkeitszeugnisse, dies macht Ihre Ehe nicht weniger legal. Wenn Sie bei uns heiraten, ist Ihre Ehe in anderen Länder absolut legal, dänische Ehe ist mit den EU-Gesetzen konform, in anderen Länder mit Apostille bzw. Legalisation, ob mit Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnissen oder ohne!

Sie benötigen folgende Dokumente:

EU-Bürger

- Gültiger Personalausweis oder Reisepass, dann bitte alle Seiten ohne Ausnahme von Vorderseite Umschlag/Cover bis Hinterseite Umschlag/Cover am Ende 

Ledig:
- Bei festem Wohnsitz in EU, eine erweiterte Meldebescheinigung mit folgenden Angaben: Namen, ggf. Geburtsnamen, Geburtsdatum & Ort, Geschlecht, Familienstand, aktuelle Adresse. Falls nicht in Deutsch oder Englisch - mit beeidigter Übersetzung 

- Für Personen, die in EU weniger als 1 Jahr gemeldet sind, zusätzlich Ledigkeit/Familienstand Nachweis entweder aus der Botschaft Ihres Landes, oder aus dem Heimatland, falls dieses kein EU Land ist, dann mit Apostille oder Legalisation, für EU-Bürger reicht eine erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstandsangabe aus dem Ort letztes Wohnsitzes, wenn dieser länger als 1 Jahr besteht

- Falls ledig und kein fester Wohnsitz in EU - eine amtliche Ledigkeit/Familienstand Nachweis mit Apostille oder Legalisation, nicht älter als 4 Monate zum Tag der Trauung, falls nicht in Deutsch oder Englisch - mit beeidigter Übersetzung

Geschieden oder verwitwet:
- Falls in EU-Land geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde

- Falls im nicht-EU-Land geschieden oder verwitwet, muss das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde apostilliert oder legalisiert werden, Informationen hierzu finden Sie hier

- Bei festem Wohnsitz in EU, eine erweiterte Meldebescheinigung mit folgenden Angaben: Namen, ggf. Geburtsnamen, Geburtsdatum & Ort, Geschlecht, Familienstand, aktuelle Adresse. Falls nicht in Deutsch oder Englisch - mit beeidigter Übersetzung , 

- Falls kein fester Wohnsitz in EU - eine amtliche Ledigkeit/Familienstand Nachweis mit Apostille oder Legalisation 



Nicht EU-Bürger

- Vollständiger Reisepass, alle Seiten ohne Ausnahme von Vorderseite Umschlag/Cover bis Hinterseite Umschlag/Cover am Ende

- Zusätzlich entweder einen gültigen EU-Aufenthaltstitel oder ein beliebiges Schengenvisum bzw. EU-Nationalvisum in ein der Schengen-Länder, aus Visafreien Länder darf Aufenthalt im Schengenraum 90 Tagen innerhalb den letzten 180 Tagen nicht übersteigern 

Ledig:
- Bei festem Wohnsitz in EU, eine erweiterte Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung mit folgenden Angaben: Namen, ggf. Geburtsnamen, Geburtsdatum & Ort, Geschlecht, Familienstand, aktuelle Adresse. Falls nicht in Deutsch oder Englisch - mit beeidigter Übersetzung 

- Für Personen, die in EU weniger als 1 Jahr gemeldet sind, zusätzlich Ledigkeit/Familienstand Nachweis entweder aus der Botschaft Ihres Landes, oder aus dem Heimatland, falls dieses kein EU Land ist, dann mit Apostille oder Legalisation, für EU-Bürger reicht eine erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstandsangabe aus dem Ort letztes Wohnsitzes, wenn dieser länger als 1 Jahr besteht

- Falls ledig und kein fester Wohnsitz in EU - eine amtliche Ledigkeit/Familienstand Nachweis mit Apostille oder Legalisation, nicht älter als 4 Monate zum Tag der Trauung

Geschieden oder verwitwet:
- Falls in EU-Land geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde

- Falls im nicht-EU-Land geschieden oder verwitwet, muss das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde apostilliert oder legalisiert werden, Informationen hierzu finden Sie hier

- Bei festem Wohnsitz in EU, eine erweiterte Meldebescheinigung mit folgenden Angaben: Namen, ggf. Geburtsnamen, Geburtsdatum & Ort, Geschlecht, Familienstand, aktuelle Adresse. Falls nicht in Deutsch oder Englisch - mit beeidigter Übersetzung 

- Für nicht-EU Bürger, die weniger als 1 Jahr in EU angemeldet sind, zusätzlich Ledigkeit/Familienstand Nachweis entweder aus der Botschaft Ihres Landes, oder aus dem Heimatland, falls dieses kein EU Land ist, dann mit Apostille oder Legalisation

- Falls kein fester Wohnsitz in EU - eine amtliche Ledigkeit/Familienstand Nachweis mit Apostille oder Legalisation 

Für in EU Stationierte US-Militärangehörige
  • - ID-Card
  • - Heiratserlaubnis von zuständigen Commander (Permission for marriage) mit einem Statement des jetzigen Familienstandes
  • - Falls geschieden oder verwitwet: Absolut oder Final Divorce bzw. Certificate on death
  • - Leave Order 
Wichtige Anforderungen an die Dokumentenkopien

Wenn Sie uns Kopien Ihrer Dokumente senden, beachten Sie unbedingt folgende Anforderungen:
- Scannen Sie Ihre Unterlagen bitte nur mit einem Flachbettscanner (keine HandyApps o.Ä.) als Farbdokumente in hoher Auflösung, erledigt direkt von Originaldokumenten
- undeutliche, verschwommene, abgeschnittene, verzogene oder falsch belichtete Dokumente können wir leider nicht zur Prüfung annehmen
Sollten Sie über keinen Scanner verfügen, kann Ihnen in jedem Internetcafé oder Copyshop geholfen werden.

Passkopien senden Sie und bitte in einem zusammenhängenden PDF oder Word, die Seiten müssen in der richtigen Reihenfolge gescannt sein! Auch andere Dokumentation, ein jedes neues Dokument muss in einem zusammenhängenden PDF oder Word in der richtige Reihenfolge gescannt und gesendet sein.

Die Prüfungsbehörde verlangt Ihre Dokumente in gängigen Dateiformaten wie PDF, WORD, JPG und JEPG. Bitte senden Sie uns keine Dateien, für die spezielle Programme zum Öffnen erforderlich sind. Wenn Sie uns Dateien in anderen als den genannten Formaten senden, werden Sie dazu aufgefordert, Ihre Dokumente erneut zu scannen. 
Wir öffnen keine Dokumente, die über einen Link an eine Cloud/einen externen Speicher gesendet werden. Die Dokumente können nur als Anhang an unsere E-Mail gesendet werden.

Wenn Sie uns Ihre Dokumente als Papierkopien per Post senden, nehmen wir für Digitalisierung der Dokumente zusätzlich 40 bis 100 €, je nach den Dokumenten Umfang. Dieser Betrag ist zusammen mit Dokumentenversand fällig.

Sie müssen Ihren vollständigen Status Quo in einem bestimmten Dokument nachweisen. In vielen Länder ist es ein Auszug aus dem Personenregister, in Deutschland sind es erweiterte Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung, das bei dem Bürgerbüro in Ihrer Gemeinde einzuholen ist. Den Familienstand muss über den Zeitraum von mehr als ein Jahr dokumentieren.
Außerdem sollte das Brautpaar eine gemeinsame Sprache sprechen. 
Eventuelle weitere Anforderungen seitens des dänischen Familienministeriums listen wir unseren Paaren nach Auftragsvergabe und Zahlungseingang.

Damit wir Ihnen genau sagen können, welche Dokumente Sie benötigen, rufen Sie uns einfach an und geben uns die folgenden Daten von Ihnen:
- Partnernamen
- Staatsangehörigkeiten
- Familienstand (ledig, geschieden, verwitwet)
- Falls geschieden oder verwitwet, in welchem Land
- Falls nicht EU-Bürger, welchen Status haben Sie im Schengenraum, Visum oder Aufenthaltsgenehmigung, wenn letzteres, für welches Land?
- Festwohnsitz beider Partner
- gewünschter Trauungstermin.

Übersetzungen: Alle Dokumente, die nicht in der deutschen, englischen oder dänischen Sprache sind, müssen in eine von diesen Sprachen durch zertifizierten/beeidigten Übersetzer übersetzt sein, wir benötigen beide Dokumente, das Original und die Übersetzung. 

Trotz dieser Informationen ist die Liste der erforderlichen Dokumente immer individuell, es gibt kein einfaches „Patentrezept“ für alle. Welche Unterlagen nötig sind, ist immer abhängig vom Background beider Partner.

Legale Anreise nach Dänemark mit Fiktionsbescheinigung: Eine legale Einreise nach Dänemark mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG anstatt eines Aufenthaltstitels ist nur mit Abs. 4 erlaubt; also wenn in der Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG der Absatz 4. angekreuzt ist, „Aufenthaltstitel als fortbestehend“ und im Zusammenhang mit bereits abgelaufene Aufenthaltstitelkarte, auf die diese Fortbestehung an bezieht.

Inhaber einer „Aufenthaltsgestattung“, „Duldung“, „Aussetzung der Abschiebung“, „Grenzübertrittsbescheinigung“ oder „Ausreiseaufforderung“ können nicht in Dänemark heiraten.

Trotzdem bleibt die Eheschließung in Dänemark weiterhin sehr attraktiv für verschiedene Hochzeitspaare, weil nach wie vor sind bei uns keine Geburtsurkunden und keine Ehefähigkeitszeugnisse notwendig, auch Trauungstermine sind bei uns viel schneller buchbar, als es in Deutschland der Fall ist.